Abmahnungen der FAST Fashion Brands GmbH
Die CBH Rechtsanwälte sprechen markenrechtliche Abmahnungen im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH aus. In den Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass im Rahmen des Onlinehandels Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten worden sein sollten, die mit den Zeichen
- MO
- my MO
- Usha
- Homebase
- Isha
- Izia
- Yuka
versehen sind. Bei den vorbenannten Bezeichnungen handelt es sich um eingetragene Marken, deren Verwendung zur Bewerbung von Bekleidungsstücken ohne Einwilligung der Fast Fashion Brands GmbH als Markenrechtsverletzung gerügt wird.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 2.348,94 € (50.000€ Streitwert)
Bewahren Sie die Ruhe!
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!
Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
Hier finden Sie unser Kontaktformular!