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Abmahnung Tickethandel

Der Weiterverkauf von Tickets für Fußballspiele, Konzerte und andere Veranstaltungen ist in den vergangenen Jahren zu einem der aktivsten Abmahnungsfelder im deutschen Wettbewerbsrecht geworden. Vereine, Verbände und Veranstalter gehen zunehmend konsequent gegen den sogenannten Ticketzweitmarkt vor — häufig über spezialisierte Kanzleien, die im Auftrag von Bundesligavereinen, Konzertveranstaltern oder internationalen Sportverbänden Abmahnungen aussprechen.

Betroffen sind dabei nicht nur gewerbliche Tickethändler, sondern regelmäßig auch Privatpersonen, die einzelne Tickets über Verkaufsplattformen oder soziale Netzwerke weiterverkauft haben — oft ohne sich der rechtlichen Tragweite bewusst zu sein. Die Abmahnungen berufen sich dabei meist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vereins oder Veranstalters, aus denen sich ein Verbot des gewerblichen oder überhöhten Weiterverkaufs ergeben soll, sowie auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

Unsere Leistungen bei Abmahnungen im Tickethandel
  • Prüfung der Abmahnung auf Berechtigung, Fristen und geforderte Unterlassungserklärung
  • Einordnung, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen
  • Verhandlung mit der Gegenseite zur Modifizierung oder Abwehr überzogener Forderungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist
  • Beratung zur rechtssicheren Gestaltung des Ticketweiterverkaufs für Händler und Plattformen
Beispiele aus unserer Praxis

Nachfolgend eine Auswahl aktueller Fälle, in denen wir Mandantinnen und Mandanten bei Abmahnungen im Bereich des Tickethandels vertreten haben:

Weitere Fälle im Blog ansehen →

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