Sie haben eine Abmahnung der OPM Concert GmbH erhalten, vertreten durch die LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, weil Sie Tickets für ein Konzert der Band Die Ärzte über Kleinanzeigen, eBay oder eine sonstige nicht autorisierte Plattform angeboten oder verkauft haben?
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird Betroffenen vorgeworfen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten („Ticket-AGB“) verstoßen zu haben. Die Abmahnung betrifft nach ihrem Inhalt insbesondere das öffentliche Anbieten oder den Verkauf von Eintrittskarten über Plattformen, die der Veranstalter nicht autorisiert hat.
Gefordert werden regelmäßig:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
- die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 450,00 €,
- gegebenenfalls zusätzlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.
Was wird konkret vorgeworfen?
Nach den Ticket-AGB des Veranstalters dürfen Eintrittskarten nur in dem dort vorgesehenen Rahmen weitergegeben werden. Der Weiterverkauf oder das öffentliche Angebot auf nicht autorisierten Internet-Verkaufsplattformen soll untersagt sein.
Die LDM Rechtsanwälte führen in der Abmahnung aus, dass ein entsprechendes Ticketangebot dokumentiert worden sei. Dabei werden üblicherweise Plattform, Verkäuferdaten, Artikelbezeichnung, Angebotsdatum und gegebenenfalls eine Artikelnummer benannt.
Der Veranstalter stützt seine Forderungen darauf, dass der Verkauf von Tickets über nicht autorisierte Plattformen gegen die Ticket-AGB verstoße. Häufig wird zudem darauf hingewiesen, dass Tickets gesperrt werden könnten und der Ticketinhaber gegebenenfalls vom Besuch der Veranstaltung oder von zukünftigen Ticketkäufen ausgeschlossen werden könne.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
Der Abmahnung liegt in der Regel eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Darin soll sich der Abgemahnte verpflichten, künftig keine Eintrittskarten für Veranstaltungen der OPM Concert GmbH außerhalb der erlaubten Wege zum Verkauf anzubieten oder zu veräußern.
Für jeden künftigen schuldhaften Verstoß soll eine Vertragsstrafe geschuldet sein. Diese wird nach der vorformulierten Erklärung zunächst von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festgesetzt; eine gerichtliche Überprüfung der Höhe bleibt zwar möglich. Trotzdem handelt es sich um eine langfristige und risikobehaftete Verpflichtung.
Unterschreiben Sie die beigefügte Erklärung daher keinesfalls vorschnell.
Die Erklärung kann über den konkreten Einzelfall hinausreichen und erhebliche Folgen für die Zukunft haben. Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls rechtssicher formuliert werden sollte, muss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
Muss die Vertragsstrafe von 450,00 € bezahlt werden?
In den Abmahnungen wird die Zahlung einer Vertragsstrafe von 450,00 € gefordert. Ob diese Forderung besteht und in dieser Höhe durchsetzbar ist, hängt stets von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.
Auch wenn ein Verstoß gegen Ticketbedingungen im Einzelfall vorliegen kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass die vorgelegte Unterlassungserklärung ungeändert unterzeichnet und die gesamte Zahlungsforderung ohne Prüfung erfüllt werden muss.
Fristen ernst nehmen – aber nicht überstürzt handeln
Die Abmahnung setzt regelmäßig kurze Fristen zur Rücksendung der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Vertragsstrafe. Werden diese Fristen versäumt, droht die Gegenseite in der Regel mit gerichtlichen Schritten. Das kann zusätzliche Kosten verursachen.
Die Fristsetzung bedeutet aber nicht, dass die Erklärung sofort unterschrieben werden sollte. Entscheidend ist vielmehr, innerhalb der gesetzten Frist sachgerecht und rechtlich fundiert zu reagieren.
Was sollten Sie jetzt tun?
Nach Erhalt einer Abmahnung wegen Ticketweiterverkaufs sollten Sie:
- die gesetzten Fristen sofort notieren;
- keine Zahlung ohne vorherige Prüfung leisten;
- die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben;
- ein noch bestehendes Online-Angebot unverzüglich löschen;
- Screenshots, Nachrichten, Kaufbelege und den gesamten Schriftverkehr sichern;
- prüfen lassen, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen.
Soforthilfe bei Ticket-Abmahnungen
Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Konzerttickets über Kleinanzeigen, eBay oder vergleichbare Plattformen kommen zunehmend vor. Insbesondere bei stark nachgefragten Veranstaltungen werden die Ticketbedingungen durch Veranstalter und deren Rechtsanwälte konsequent verfolgt.
Eine anwaltliche Prüfung hilft dabei, die Unterlassungserklärung auf ihren Umfang zu überprüfen, unnötige Risiken zu vermeiden und die geltend gemachte Vertragsstrafe sowie sonstige Forderungen rechtlich einzuordnen.
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