Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München versendet im Auftrag der BVB Merchandising GmbH Berechtigungsanfragen. In dem Schreiben wird zur Stellungnahme aufgefordert, warum Produkte online beim Verkauf mit den Bezeichnungen „BVB“ und „Borussia Dortmund“ oder dem bekannten Vereinslogo beworben werden.
Die Begriffe BVB, Borussia Dortmund, Echte Liebe, Westfalenstadion sind beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen.
Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder anderweitige Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke – online wie offline – eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Aufgrund dieses Verdachtes wird diese Berechtigungsanfrage zugesendet. Er soll innerhalb einer bestimmten Frist erklären, aus welchen Gründen er sich dazu berechtigt sieht, die Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ für die Bewerbung zu nutzen.
VORSICHT!
Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Tipp:
Lassen Sie sich sofort nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage anwaltlich beraten und vertreten, um eine kostenpflichtige Abmahnung zu verhindern.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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