Haben Sie ein Ticket im Internet angeboten und nun eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrage des SV Werder Bremen erhalten?
Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gem. § 10 Nr. 2 ATGB besagen, dass das Anbieten über Plattformen wie
- Viagogo
- Seatwave
- eBay
- Ebay Kleinanzeigen
- Facebook
ausdrücklich verboten ist.
Rechtlicher Hintergrund
Die Vereine sind laut Satzung zur Kontrolle des Tickethandels verpflichtet und überwachen daher die Angebote rund um die bekannten Ticketplattformen viagogo, eBay etc. sehr genau. Mittlerweile ist das Ermittlungsnetz der Vereine sehr engmaschig. Kaum ein illegales Internetangebot geht noch ohne eine kostenpflichtige Abmahnung unter.
Vielen treuen und langjährigen Anhängern des Vereins dies nicht bewusst. Schnell ist die eigene Dauerkarte oder eine Einzelticket im Internet angeboten. Die Vielzahl der Angebote und deren Verkaufspreise sind verlockend.
ACHTUNG!
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Was wird gefordert?
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe ab 250,00€
Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung getroffen werden. Ich rate Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden, was die anwaltliche Verteidigung nicht nur erschweren, sondern möglicherweise auch nicht mehr erfolgsversprechend erscheinen lassen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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