Die Kanzlei von Appen Jens legal spricht markenrechtliche Abmahnungen für verschiedene Fussballvereine aus:
TSV 1860 München (Merchandising GmbH)
VFL Wolfsburg (Fussball GmbH)
VFL Bochum (1848 Fußballgemeinschaft e.V)
Die Abmahnungen enthalten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die Markenrechte der Vereine. In den mir bekannten Fällen werden Produktangebote über Internethandelsplattformen wie eBay. eBay Kleinanzeigen, Amazon, redbubble, spreadshirt etc. zum Gegenstand der Abmahnung erklärt. Der Verstoß liege darin, dass die Produkte mit den Unternehmenskennzeichen und/oder eingetragenen Wortmarken der Vereine und/oder den Logos (Emblemen) angeboten werden, ohne dass eine Lizenz erworben wurde bzw. der Verein zugestimmt habe.
Die Begriffe HSV, TSV 1860, 1860 München, VFL Wolfsburg, VFL Bochum, 1. FC Union Berlin sind beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Auch das Vereinslogo ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt und kann daher nur vom Markenrechteinhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Da eine solche Berechtigung bei unserem Mandanten nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marken zur Bewerbung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
- Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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