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Filesharing Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc.

Filesharing Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc.

13. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing

Neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc. .

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf ein­er ver­meintlichen Urhe­berechtsver­let­zung an dem Com­put­er­pro­gramm “ReFX Nexus 2.3.4.“ zugrunde.  Neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird von den Anschlussin­hab­ern ein Abgel­tungs­be­trag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmah­nung wird ein Stre­itwert in Höhe von 66.000,00€ ange­set­zt. Es wird die Auf­fas­sung vertreten, dass die Anset­zung eines Stre­itwertes in Höhe von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 3 S.2 Nr. 1 UrhG als unbil­lig anzuse­hen sei.

Als Schadenser­satz wird grund­sät­zlich ein Betrag in Höhe von 6.000,00€ ange­set­zt. Dieser Betrag ist unser­er Ansicht nach als über­höht zu qual­i­fizieren. In diesem Zusam­men­hang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Stre­itwerte von Teilen der Recht­sprechung als angemessen ange­se­hen werden.

Die Vorge­hensweise hin­sichtlich der gel­tend gemacht­en Kosten­forderung hängt jedoch weit­er­hin von der Frage ab, ob der vorge­wor­fene Ver­stoß zutrifft. Die Beant­wor­tung dieser Frage hängt von der jew­eili­gen Fal­lkon­stel­la­tion ab.

Rechtslage:

Im Anbi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Upload getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Moment auch wieder vom eige­nen PC automa­tisch hochge­laden und den anderen Nutzern der Tau­uch­börse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öffentlich­es Zugänglich­machen zu sehen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öffentliche Zugänglich­machen für eine andere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Insofern haben sich nach der Recht­sprechung unter­schiedliche Kon­stel­la­tio­nen her­auskristallisiert, in denen eine Haf­tung des Anschlussin­hab­ers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir  rat­en dazu auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu unterze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt berat­en, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Tags: AbmahnungFilesharingreFX Audio Software Inc.ReFX Nexus 2.3.4.SoftwareUnterlassungserklärungWeSaveYourCopyrights
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