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Filesharing Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc.

Filesharing Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc.

13. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing

Neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der reFX Audio Software Inc. .

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf ein­er ver­meintlichen Urhe­berechtsver­let­zung an dem Com­put­er­pro­gramm “Re­FX Nexus 2.3.4.“ zu­grunde.  Neben der Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung wird von den An­schlussin­hab­ern ein Abgel­tungs­be­trag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmah­nung wird ein Stre­itwert in Höhe von 66.000,00€ ange­set­zt. Es wird die Auf­fas­sung vertreten, dass die Anset­zung eines Stre­itwertes in Höhe von 1.000,00€ gemäß § 97a Abs. 3 S.2 Nr. 1 UrhG als un­bil­lig anzuse­hen sei.

Als Schadenser­satz wird grund­sät­zlich ein Be­trag in Höhe von 6.000,00€ ange­set­zt. Dieser Be­trag ist un­ser­er An­sicht nach als über­höht zu qual­i­fizieren. In diesem Zusam­men­hang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Stre­itwerte von Teilen der Recht­sprechung als angemessen ange­se­hen werden.

Die Vorge­hensweise hin­sichtlich der gel­tend gemacht­en Kosten­forderung hängt je­doch weit­er­hin von der Frage ab, ob der vorge­wor­fene Ver­stoß zutrifft. Die Beant­wor­tung dieser Frage hängt von der jew­eili­gen Fal­lkon­stel­la­tion ab.

Rechtslage:

Im An­bi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Up­load getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Mo­ment auch wieder vom eige­nen PC au­toma­tisch hochge­laden und den an­deren Nutzern der Tau­uch­börse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öf­fentlich­es Zugänglich­machen zu se­hen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öf­fentliche Zugänglich­machen für eine an­dere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

In­sofern haben sich nach der Recht­sprechung un­ter­schiedliche Kon­stel­la­tio­nen her­auskristallisiert, in de­nen eine Haf­tung des An­schlussin­hab­ers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir  rat­en dazu auf keinen Fall die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu un­terze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt be­rat­en, damit dieser Ih­nen die möglichen Lö­sungswege aufzeigen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Be­wahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Tags: AbmahnungFilesharingreFX Audio Software Inc.ReFX Nexus 2.3.4.SoftwareUnterlassungserklärungWeSaveYourCopyrights
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