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Filesharing Abmahnungen Kanzlei Waldorf Frommer 2020

Filesharing Abmahnungen Kanzlei Waldorf Frommer 2020

14. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing, Urheberrecht

Auch im neuen Jahr werden wieder Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Musik- und Filmindustrie versendet.

Der Hin­ter­grund der Abmah­nun­gen be­t­rifft das so­ge­nan­nte File­shar­ing über Internettauschbörsen.

Die Kan­zlei Wal­dorf From­mer hat in den ver­gan­genen Jahren für fol­gende Rechtein­hab­er Abmah­nun­gen ausgesprochen:

  • Uni­ver­sal Pic­tures Ham­burg Film & Fernse­hver­trieb GmbH
  • Uni­ver­sal Mu­sic GmbH
  • Con­stan­tin Film Ver­leih GmbH
  • Twen­ti­eth Cen­tu­ry Fox Home En­ter­tain­ment GmbH
  • Warn­er Bros. En­ter­tain­ment GmbH
  • EMI Mu­sic Ger­many GmbH & Co. KG
  • SONY Mu­sic En­ter­tain­ment Ger­many GmbH
  • Warn­er Mu­sic Group Ger­many Hold­ing GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

In der Abmah­nung wird die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung und Schadenser­satz gefordert.

Forderungen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenser­satz 
  • An­walt­skosten ab 915,00 EUR

Ratschlag:

Im An­bi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Up­load getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Mo­ment auch wieder vom eige­nen PC au­toma­tisch hochge­laden und den an­deren Nutzern der Tauschbörse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öf­fentlich­es Zugänglich­machen zu se­hen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öf­fentliche Zugänglich­machen für eine an­dere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen. Sie soll­ten auf keinen Fall die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu un­terze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt be­rat­en, damit dieser Ih­nen die möglichen Lö­sungswege aufzeigen kann. In­sofern haben sich nach der Recht­sprechung un­ter­schiedliche Kon­stel­la­tio­nen her­auskristallisiert, in de­nen eine Haf­tung des An­schlussin­hab­ers nicht besteht.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Be­wahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Oder nutzen Sie das Kon­tak­t­for­mu­lar-Abmah­nung erhalten?

Tags: AbmahnungConstantin Film Verleih GmbHEMI Music Germany GmbH & Co. KGFilesharingSONY Music Entertainment Germany GmbHTele München Fernseh GmbH + Co. ProduktionsgesellschaftTwentieth Century Fox Home Entertainment GmbHUniversal Music GmbHUniversal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbHUnterlassungserklärungurheberrechtWaldorf FrommerWarner Bros. Entertainment GmbHWarner Music Group Germany Holding GmbH
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