Aktuell sind vermehrt Abmahnungen des Verbandes bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. im Umlauf.
In den Abmahnungen wird dem Adressaten vorgeworfen, dass er nicht mehr rein privater Händler sei, sondern in gewerblichem Umfang verkaufe. Als Grundlage wird ein Ermittlungsergebnis über verschiedene Fahrzeuge präsentiert, die auf Internetplattformen, wie www.mobile.de angeboten worden sein sollen. Es wird moniert, dass Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt werden.
In der Regel lässt sich die Identität des Abgemahnten über die in den Anzeigen angegebene Adresse und Telefonnummer ermitteln. Durch einen Abgleich der Annoncen wird der Verband bayricher KFZ- Innungen für fairen Wettbewerb e.V. in der Regel auf das Handeln aufmerksam.
Vorwurf:
Folgende Informationspflichten, die von gewerblichen Verkäufern erfüllt werden müssen, fehlen daher z. B. im Angebot:
- Widerrufsbelehrung
- Muster-Widerrufsformular
- Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
- Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
Forderung:
Es wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich damit dazu verpflichten, künftig nicht mehr als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich gewerblicher Verkäufer sei.
Privat oder Gewerbliches Handeln?
Die Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt lässt sich anhand von verschiedenen Kriterien beurteilen. Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten. Jeder Fall ist anders. Daher sollten Sie auch Ihren Fall fachkundig prüfen lassen!
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
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