Haben Sie ein Ticket im Internet angeboten und nun eine Abmahnung der Kanzlei Kanzlei Schütz RA im Auftrage der TSG Hoffenheim erhalten?

Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gem. § 10 Nr. 2 ATGB  besagen, dass das Anbieten über Plattformen wie

  • Viagogo
  • Seatwave
  • eBay
  • Ebay Kleinanzeigen
  • Facebook

ausdrücklich verboten ist. Auszugsweise heißt es dort:

„Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, (a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,…“

Rechtlicher Hintergrund

Die Vereine sind laut Satzung zur Kontrolle des Tickethandels verpflichtet und überwachen daher die Angebote rund um die bekannten Ticketplattformen viagogo, eBay etc. sehr genau. Mittlerweile ist das Ermittlungsnetz der Vereine sehr engmaschig. Kaum ein illegales Internetangebot geht noch ohne eine kostenpflichtige Abmahnung unter.

Vielen treuen und langjährigen Anhängern des Vereins dies nicht bewusst. Schnell ist die eigene Dauerkarte oder eine Einzelticket im Internet angeboten. Die Vielzahl der Angebote und deren Verkaufspreise sind verlockend.

ACHTUNG!

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Was wird gefordert?

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail zu.

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