Aktuell sind wie bereits 2019 Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrage der T.&D. Versand GbR im Umlauf.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der fehlenden aktiven Verlinkung zur Onlinestreitschlichtungsplattform (OS- Plattform).
Gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments ist jeder Onlinehändler verpflichtet, einen aktiven Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Onlineplattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen anzugeben.
Viele Onlinehändler geben zwar die Internetadresse der OS-Plattform an, jedoch halten Sie keinen aktiven und somit anklickbaren Link vor.
Gefordert wird von dem Adressaten der Abmahnung sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert vom 10.000,00 €.
Verteidigung?
Sollte der Vorwurf zutreffen, gilt es zur Vermeidung einer kostenintensiven Einstweiligen Verfügung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auf keinen Fall sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese aus meiner Sicht einem Schuldanerkenntnis gleichkommt.
Wichtig ist ein präventiver Schutz vor weiteren Abmahnungen. Sehr häufig ist die erste Abmahnung nur die Spitze des Eisberges. Ihr Internetauftritt sollte dringend auf weitere versteckte Wettbewerbsverstöße kontrolliert werden.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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