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Filesharing Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH

Filesharing Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH

28. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing, Urheberrecht

Haben Sie ein Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH erhalten?

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf ein­er ver­meintlichen Urhe­berechtsver­let­zung an dem Com­put­er­pro­gramm “Eu­ro Truck Sim­u­la­tor 2“ zu­grunde.  Neben der Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung wird von den An­schlussin­hab­ern ein Abgel­tungs­be­trag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmah­nung wird die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung gefordert. In der Abmah­nung wird ein Lizen­zschadenser­satz von 2.500 € aus­ge­führt. Zu­dem wird daraf hingewiesen, dass bere­its Rechtsver­fol­gungskosten nach einem Gegen­standswert von 32.500,00 Eu­ro in Höhe von 1.239,40 € anzuset­zen sein.

Die Vorge­hensweise hin­sichtlich der gel­tend gemacht­en Kosten­forderung hängt je­doch weit­er­hin von der Frage ab, ob der vorge­wor­fene Ver­stoß zutrifft. Die Beant­wor­tung dieser Frage hängt von der jew­eili­gen Fal­lkon­stel­la­tion ab.

Rechtslage:

Im An­bi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Up­load getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Mo­ment auch wieder vom eige­nen PC au­toma­tisch hochge­laden und den an­deren Nutzern der Tau­uch­börse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öf­fentlich­es Zugänglich­machen zu se­hen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öf­fentliche Zugänglich­machen für eine an­dere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

In­sofern haben sich nach der Recht­sprechung un­ter­schiedliche Kon­stel­la­tio­nen her­auskristallisiert, in de­nen eine Haf­tung des An­schlussin­hab­ers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir  rat­en dazu auf keinen Fall die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu un­terze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt be­rat­en, damit dieser Ih­nen die möglichen Lö­sungswege aufzeigen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Be­wahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmah­nung, eine Berech­ti­gungsan­frage, Einst­weilige Ver­fü­gung oder sog­ar Klage er­hal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung im Marken­recht, Wet­tbe­werb­srecht, De­sign­recht und Urhe­ber­recht. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie en­twick­eln. Nutzen Sie meine kosten­lose und un­verbindliche Er­stein­schätzung und senden mir die Abmah­nung per E‑Mail zu.

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Tags: AbmahnungAstragon Sales & Service GmbHbittorrentEuro Truck Simulator 2FilesharingNimrod Rechtsanwältestrafbewehrte UnterlassungserklärungurheberrechtVertragsstrafe
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