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Filesharing Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH

Filesharing Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH

28. Januar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing, Urheberrecht

Haben Sie ein Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Sales & Service GmbH erhalten?

Der Abmah­nung liegt der Vor­wurf ein­er ver­meintlichen Urhe­berechtsver­let­zung an dem Com­put­er­pro­gramm “Euro Truck Sim­u­la­tor 2“ zugrunde.  Neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird von den Anschlussin­hab­ern ein Abgel­tungs­be­trag in Höhe von 3000,00 € gefordert.

In der Abmah­nung wird die Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung gefordert. In der Abmah­nung wird ein Lizen­zschadenser­satz von 2.500 € aus­ge­führt. Zudem wird daraf hingewiesen, dass bere­its Rechtsver­fol­gungskosten nach einem Gegen­standswert von 32.500,00 Euro in Höhe von 1.239,40 € anzuset­zen sein.

Die Vorge­hensweise hin­sichtlich der gel­tend gemacht­en Kosten­forderung hängt jedoch weit­er­hin von der Frage ab, ob der vorge­wor­fene Ver­stoß zutrifft. Die Beant­wor­tung dieser Frage hängt von der jew­eili­gen Fal­lkon­stel­la­tion ab.

Rechtslage:

Im Anbi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Upload getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Moment auch wieder vom eige­nen PC automa­tisch hochge­laden und den anderen Nutzern der Tau­uch­börse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öffentlich­es Zugänglich­machen zu sehen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öffentliche Zugänglich­machen für eine andere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Insofern haben sich nach der Recht­sprechung unter­schiedliche Kon­stel­la­tio­nen her­auskristallisiert, in denen eine Haf­tung des Anschlussin­hab­ers nicht besteht.

Ratschlag:

Wir  rat­en dazu auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu unterze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt berat­en, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmah­nung, eine Berech­ti­gungsan­frage, Einst­weilige Ver­fü­gung oder sog­ar Klage erhal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Erfahrung im Marken­recht, Wet­tbe­werb­srecht, Design­recht und Urhe­ber­recht. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie entwick­eln. Nutzen Sie meine kosten­lose und unverbindliche Erstein­schätzung und senden mir die Abmah­nung per E‑Mail zu.

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Tags: AbmahnungAstragon Sales & Service GmbHbittorrentEuro Truck Simulator 2FilesharingNimrod Rechtsanwältestrafbewehrte UnterlassungserklärungurheberrechtVertragsstrafe
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