Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) spricht im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR Abmahnungen aus.
In den uns bekannten Abmahnungen wird ein Handeln in gewerblichem Umfang über einen privaten Account (ebay) vorgeworfen. Aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit sei der Anbieter eindeutig als gewerblicher Anbieter einzustufen. Da der Anbieter sich jedoch als privater Anbieter ausgebe, erfülle er die gesetzlichen Pflichtangaben gerade nicht. Es handelt sich um nachfolgende Pflichtangaben:
- fehlendes Impressum
- fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
- fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung
- fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- keine Widerrufsbelehrung
- kein Musterwiderrufsformular
- kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform
Die Einstufung als privater oder gewerblicher Händler ist je nach Einzelfall zu beurteilen. Die exakte Eingruppierung unterscheidet sich hierbei zum Teil je nach zuständigem Gericht, berücksichtigt wird z.B. die Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte. Folgende Gerichte bejahten eine gewerbliche Tätigkeit bei den folgenden Konstellationen:
- 39 Verkäufe innerhalb von 5 Monaten (LG Berlin)
- Anbieten von gleichartigen Waren in unterschiedlichen Größen (LG Hannover)
Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € beinhaltet. Des Weiteren werden in der Abmahnung auch Kostenerstattungsansprüche für entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 1.358,86 €.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
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