Die Kanzlei ALP Rechtsanwälte versendet Abmahnungen im Auftrage der HSV Fussball AG.
In den Abmahnungen wird den Adressaten ein Verstoß gegen die ATGB der HSV Fussball AG vorgeworfen.
Eine Weitergabe oder ein Anbieten der erworbenen Eintrittskarten ist gemäß Ziff. 4.4 in den nachfolgenden Fällen untersagt:
- a) bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene Wiederverkaufspreis das für diese Besuchsrechte/ Tickets dem HSV nach Ziff. 3.1 geschuldete Entgelt zuzüglich einer Pauschale von 2 € um mehr als 10 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
- b) bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von Auktionen oder über Internet-Marktplätze (wie z.B. ebay.de, ebay-kleinanzeigen.de oder viagogo.de) mit Ausnahme der „HSV-Ticketbörse“ selbst oder durch Dritte;
Die ALP Rechtsanwälte fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Zudem wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 € und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.029,35 € gefordert.
Warum ist der Ticket-Weiterverkauf so stark reguliert?
Aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten sowie nach den Vorgaben des für alle Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ der Deutsche Fussball Liga sind die Vereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel vorzugehen.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Gefordert wird in diesen Fällen neben einer Vertragsstrafe auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Abmahnung berechtigt?
Die Frage der Berechtigung der Abmahnung ist je nach Einzelfall positiv für den Abgemahnten zu beantworten. Aus der Vergangenheit haben wir den Erfahrungswert gesammelt, dass nicht jede Abmahnung berechtigt ist.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
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