Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. weist Onlinehändler als Wettbewerbsverband, per kostenpflichtiger Abmahnung auf vermeintliche Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hin.
Konkret wirft der Ido Verband den Händlern folgendes vor:
- fehlender aktiver Link zur OS- Plattform
- fehlende Widerrufsbelehrung
- falsche bzw. veraltete unverbindliche Preisempfehlung (UVP)
- Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
- Kein Muster- Widerrufsformular
- Verwenden einer Klausel zur ausschließlichen Geltung der AGB unseres Mandanten
- Keine Belehrung über die Vertragstextspeicherung
- Verstöße gegen Preisangabenverordnung (inkl. MwSt.)
Ziel der Abmahnung sind immer wieder Onlinehändler, die Ihre Produkte auf eBay, Amazon, etc. anbieten. Zusätzlich sind auch händlereigene Onlineshops im Fadenkreuz. Aufgrund der genannten Wettbewerbsverstöße wird von dem Händler folgendes verlangt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 232,05 €
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe von 3.000€, teilweise 5.000€.
Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung getroffen werden. Ich rate Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden, was die anwaltliche Verteidigung nicht nur erschweren, sondern möglicherweise auch nicht mehr erfolgsversprechend erscheinen lassen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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