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Abmahnungen von Borussia Dortmund „BVB“ durch Kanzlei Becker Haumann Gursky (Eintrittskarten)

Abmahnungen von Borussia Dortmund „BVB“ durch Kanzlei Becker Haumann Gursky (Eintrittskarten)

5. Februar 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Die Kanzlei Becker Haumann Gursky aus Dortmund mahnt im Auftrage von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB ab.

Unter Zif­fer 6 der All­ge­meinen Tick­et-Geschäfts­be­din­gun­gen für den Erwerb und die Ver­wen­dung von Ein­trittskarten für Ver­anstal­tun­gen im SIGNAL IDUNA PARK heisst es insoweit:

(2) Dem Erwer­ber und/oder Inhab­er eines Tick­ets ist es ins­beson­dere untersagt:

-   das Tick­et ohne vorherige schriftliche Zus­tim­mung des Ver­anstal­ters gewerblich und/oder kom­merziell zu veräußern;

-   das Tick­et im Falle der pri­vat­en Weit­er­gabe selb­st oder durch Dritte öffentlich bei Auk­tio­nen (ins­beson­dere im Inter­net, z.B. bei eBay, Face­book) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stub­hub, via­gogo, tick­et­bande, seat­wave, etc.) zum Kauf anzu­bi­eten, weit­erzugeben oder weit­er zu veräußern;

-   das Tick­et im Falle der pri­vat­en Weit­er­gabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weit­erzugeben; ein Preisauf­schlag von bis zu 15% zum Aus­gle­ich ent­standen­er Transak­tion­skosten ist indes zulässig;

Zielscheibe der Emrit­tlun­gen sind immer wieder die bekan­nten Plat­tfor­men eBay, eBay Kleinanziegen, Via­gogo, seat­wave….

Forderung

In den bekan­nten Abmah­nun­gen wird neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung auch eine Ver­tragsstrafe ab 250,00€ gefordert. In eini­gen Fällen wird zudem zur Erstat­tung von Rechtsver­fol­gungskosten (Abmahnkosten) aufgefordert.

Rechtlich­er Hintergrund

Nach den Vor­gaben des für alle Vere­ine der 1. Bun­desli­ga und 2. Bun­desli­ga verbindlichen Sicher­heitspa­piers „Sicheres Sta­dion­er­leb­nis“ der Deutsche Fuss­ball Liga sind die Vere­ine dazu verpflichtet, gegen den unkon­trol­lierten Tick­ethandel vorzuge­hen. Im Zuge dieser Verpflich­tung überwacht der Vere­in die Geschehnisse rund um die bekan­nten Tick­et­plat­tfor­men via­gogo, eBay etc. genauestens.

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzeltick­et im Inter­net angeboten?

Bewahren Sie die Ruhe.

Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft wer­den, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmah­nung auch wirk­sam sind. Der Vere­in muss sich zunächst an die im Tick­et­sys­tem reg­istri­erten Tick­eter­wer­ber hal­ten und diesen bei ermit­tel­ten Tick­e­tange­boten zu den erwor­be­nen Tick­ets wen­den. Vielfach wer­den Karten jedoch pri­vat weit­ergegeben und tauchen am Ende ein­er solchen Kette im Inter­net auf.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezial­isierten Recht­san­walt überprüfen.

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

Wenn Sie eine solche Abmah­nung erhal­ten haben, kön­nen Sie uns diese gerne zur kosten­losen Erstein­schätzung per Email an info@dregeriplegal.de übermitteln.

Hier find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

Tags: AbmahnungBecker Haumann Mankel GurskyBVBeBayeBay Kleinanzeigenstrafbewehrte UnterlassungserklärungTicketVerkauf von EintrittskartenVertragsstrafeviagogo
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