Abmahnung von VW oder Skoda erhalten?
In den Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment, wird Onlinehändler (insbesondere auf eBay) vorgeworfen Produkte wie besipielsweise Radnabenabdeckungen, Felgendeckeln, Aufkleber und Embleme für Kraftfahrzeuge unter der Verwendung von für VW und Skoda eingetragenen Marken angeboten und beworben zu haben.
Konkret wird die Verwednung der Unions-Wort-/Bildmarken „VW im Kreis“ und „R Logo“, sowie der Wort-/Bildmarke Skoda sund der Unions-Wort-/Bildmarken Octavia und Fabia gerügt.
Hierdurch hätte der Händler laut Abmahnung die Rechte der Volkswagen AG aus diesen Marken gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV verletzt. Zum anderen erfülle die Verwendung der Zeichen durch den abgemahnten Händler wegen deren überragender Bekanntheit auch den Verletzungstatbestand der unlauteren Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV.
Was wird gefordert?
- Strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR
- Auskunft über verkaufte und Produkte
- Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
- Abmahnkosten nach 250.000,00 EUR
Bewahren Sie die Ruhe!
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!
Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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