Uns liegt eine weitere Abamhnung der Autohaus Frank UG durch den Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung datiert vom 07.04.2020.
Die Autohaus Frank UG verteibt Produkte aus dem Bereich RC-Automodelle, Spielzeug, Wanduhren unter dem eBay Händlernamen price-breaker-company.
In der uns vorliegenden Abmahnung wird einer der häufigsten Abmahngründe der letzten Jahre zum Gegenstand der Abmahnung gemacht:
- fehlender aktiver Link zur OS- Plattform
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Händler, die über den Fernabsatz Waren an Verbraucher verkaufen bzw. gegenüber Verbrauchern anbieten, dazu verpflichtet den Link zur OS- Plattform als aktiven Link vorzuhalten.
Der Abmahnung liegen folgende Forderungen zugrunde:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG 3.000,00 Euro / 334,75 Euro
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500€.
Ist Ihr Shop abmahnsicher?
In einigen Fällen ist eine solche Abmahnung nur die Spitze des Eisberges. Lassen Sie Ihren Onlineshop unbedingt udrch einenfachkundigen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz prüfen und ggfs. die Rechtstexte abmahnsicher neu erstellen.
Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich! Sie erreichen uns unter info@dregeriplegal.de
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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