Aktuell vertreten wir einen Mandanten gegen eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 30.04.2020.
In dem Schreiben wird zur Stellungnahme aufgefordert, warum auf der Plattform eBay- Produkte online beim Verkauf mit den Bezeichnungen „Borussia“, „Borussia Dortmund“ und dem bekannten Vereinslogo „BVB 09“ beworben werden.
Unser Mandant hat über eBay eine Feuerfackel mit dem Logo und der Bezeichnung Borussia, Borussia Dortmund beworben.
Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder anderweitige Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Wie verhalte ich mich am besten?
Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf.
Wir raten davon ab eigene Stellungnahmen zu verfassen. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten (1.300,00- 2.000,00€) verbunden. In vielen Fällen ist den Anbietern nicht bewusst, dass sie gegen bestehende Markenrechte verstoßen. Die Stellungnahme eines juristischen Laien, kann bereits Teile eines Anerkenntnisses enthalten, wodurch spätere Einwendungen abgeschnitten sein können.
Sofern sich der Vorwurf bestätigen sollte und tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit durch schnelles Handeln noch kostengünstig erledigt werden.
Lassen Sie ihren Fall anwaltlich prüfen!
Gerne können Sie mir das erhaltene Schreiben zur kostenlosen Ersteinschätzung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zusenden.
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