Haben Sie auch eine Abmahnung der iParts GmbH, ausgesprochen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erhalten?
In der uns zur Einschätzung vorliegenden Abmahnung wird angegeben, dass die iParts GmbH im Bereich der Reparatur und des Vertriebs von Handys, Smartphones und Tablets sowie entsprechendem Zubehör tätig ist.
In der Abmahnung wird ein eBay Angebot in Bezug genommen. Der konkrete Vorwurf lautet:
- keine aktive Verlinkung zur Onlinestreitschlichtungsplattform (OS- Plattform)
Rechtslage:
Gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments ist jeder Onlinehändler verpflichtet, einen aktiven Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Onlineplattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen anzugeben.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert vom 10.000,00 € (887,03€)
Achtung!
Sie sind nicht verpflichtet die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Selbst wenn der Vorwurf in der Sache zutrifft, kann mit Hilfe einer anwaltlich modifizierten Unterlassungserklärung in der Regel auch eine Reduzierung der Abmahnkosten im Vergleichswege erreicht werden.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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