Wie bereits in der vergangenen Woche berichtet, erreichten uns auch diese Woche weitere Berechtigungsanfragen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH.
In einem dieser Schreiben vom 05.05.2020 wird wiederum zur Stellungnahme aufgefordert, warum auf der Plattform eBay ein Produkt mit den Bezeichnungen „BVB“, „Borussia Dortmund“ und dem bekannten Vereinslogo „BVB 09“ beworben wird.
Den Gegenstand der Berechtigungsanfrage bildet eine über einen privaten eBay Account angebotene Mundschutzmaske. Die Maske war mit dem BVB 09 Logo versehen und wurde in der Artikelüberschrift mit den Bezeichnungen „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beworben.
Die Begriffe BVB und Borussia Dortmund sind beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Auch das Vereinslogo ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt und kann daher nur vom Markenrechteinhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Da eine solche Berechtigung laut Abmahnung nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marken zur Bewerbung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar.
Ratschlag:
Wir raten davon ab eigene Stellungnahmen zu verfassen. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten (1.300,00- 2.000,00€) verbunden. In vielen Fällen ist den Anbietern nicht bewusst, dass sie gegen bestehende Markenrechte verstoßen. Die Stellungnahme eines juristischen Laien, kann bereits Teile eines Anerkenntnisses enthalten, wodurch spätere Einwendungen abgeschnitten sein können.
Sofern sich der Vorwurf bestätigen sollte und tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit durch schnelles Handeln noch kostengünstig erledigt werden.
Lassen Sie ihren Fall anwaltlich prüfen!
Gerne können Sie mir das erhaltene Schreiben zur kostenlosen Ersteinschätzung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zusenden.