Mir liegt eine weitere Anfrage zu einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc.vom 15.05.2020 vor.
Ich hatte hierzu bereits berichtet:
Filmwerk:
Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz in Höhe von 700,00€
- Anwaltskosten in Höhe von 215,00€
Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Wenn Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht persönlich begangen haben, bestehen im besten Fall Chancen die Abmahnung zurückzuweisen. In einigen Fallkonstellationen machte es es jedoch eventuell Sinn eine vergleichsweise Erledigung herbeizuführen. In diesen Fällen kann zumindest eine erhebliche Kostenreduzierung der Forderung erfolgreich durchgesetzt werden.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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