Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die LEONINE Distribution GmbH Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing ab. In der mir zur Ersteinschätzung vorliegenden Abmahnung vom 04.05.2020 wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk
„Guns Akimbo“ (Film)
geltend gemacht.
Vom Abgemahnten wird folgendes gefordert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 700,00€
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 215,00€
Rechtslage:
Auch in dieser Abmahnung wurde das Filmwerk über vermeintlich reine Streaming Webseite angeschaut. Was die Nutzer jedoch nicht ahnen, dass es sich leider nicht um einen reinen Streaming Diesnt handelt. Viemehr wird ein Video-Addon genutzt, das Peer-to-Peer-Funktionen („P2P“) verwendet. Hierbei werden Dateien per Download und Upload getauscht (Filesharing). In rechtlicher Hinsicht ist hierin ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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