Abmahnung Bundesliga Eintrittskarten 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA
Eine weitere Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erreichte uns im Wege eine Ersteinschätzung. Die Abmahnung datiert vom 09.06.2020.
In der Abmahnung wird das Anbieten von Eintrittskraten für die Heimspiele des 1. FC Köln gegen den FC Bayern München und den SC Paderborn über die Plattformen eBay und eBay Kleinanzeigen.
Vorwurf:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten des Tickets bei eBay und eBay Kleinanzeigen
Gemäß der Ziffer 6 a) aa) der Allgemeinen Ticketbedingungen ist das Anbieten über Internetplattformen, die nicht vom Verein autorisiert sind, untersagt. Als Sanktion ist in den ATGB unter Ziffer 10 eine Vertragsstarfe bis zu 2.500,00€ verankert.
Im vorliegenden Fall wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Abmahnung und Zahlung einer 250,00€ Vertragsstrafe gefordert.
Abmahnung berechtigt?
Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt davon ab, ob die besagten ATGB wirksam vom Ticketerwerber und Anbieter über eBay akzeptiert wurden. Diese Frage sollten Sie in einer anwaltlichen Beratung abklären lassen.
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, besteht die Möglichkeit die Vertragsstrafe zu reduzieren.
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer!
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail unter info@dregeriplegal.de zu.