Aktuell liegt mir eine neue Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. vom 23.06.2020 vor.
Auch in diesem Fall handelt es sich wiederum um den bekannten Vorwurf des Handelns im gewerblichen Umfang betreffend das Anbieten von Kraftfahrzeugen. Der Verband rügt, dass er den Adressaten bei einer Vielzahl von privaten Verkaufsangeboten im Internet ermittelt habe. Die Identifizierung erfolgte über die Handynummer des Mandanten.
Privat oder Gewerbliches Handeln?
Die Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt lässt sich anhand von verschiedenen Kriterien beurteilen. Ein wesentliches Kriterium ist die Anzahl der ermittelten Fahrzeuge und der Ermittlungszeitraum. Jeder Fall ist anders. Daher sollten Sie auch Ihren Fall fachkundig prüfen lassen!
VORSICHT!
Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung versprechen Sie eine Vertragsstrafe von 5.000€, falls Sie gegen die Erklärung verstoßen.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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