Mir liegt eine aktuelle Beratungsanfrage zu einer Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR vor. Die Sachse Vertriebs GbR lässtüber den Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Laut Abmahnung vertreibt die Sachse Vertriebs GbR im Onlinehandel Getränke, Sonnenbrillen, Textilien, Druckerzubehör, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Tee
Folgende Verstöße werden in der Abmahnung theamtisiert:
- fehlender aktiver Link zur OS- Plattform
- fehlende Widerrufsbelehrung
- Werbung mit Garantien ohne Garantiebedingungen
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG in Höhe von 413,64 € gefordert.
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500€.
Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung getroffen werden. Ich rate Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden, was die anwaltliche Verteidigung nicht nur erschweren, sondern möglicherweise auch nicht mehr erfolgsversprechend erscheinen lassen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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