Auch 2020 werden wieder Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin im Auftrage der Erotikfilmindustrie versendet.
Der Hintergrund der Abmahnungen betrifft das sogenannte Filesharing über Internettauschbörsen.
Zu den bekanntesten Tauschbörsensoftwaren gehören:
- BearShare
- Limewire
- Kazaa
- Shareaza
- µTorrent
- BitTorrent
- eMule
- jDownloader
Die Kanzlei IPPC LAW hat in den vergangenen Jahren für folgende Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen:
MG Premium Ltd.
- “Surprise Bathtub Banging”
- “Jean Queen”
Gamma Entertainment Inc.
- Flora Has A Better Idea
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Anwaltskosten
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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