Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) spricht im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR weiterhin Abmahnungen wegen des Vorwurfes des gewerblichen Handels aus.
Lesen Sie hierzu gerne auch unseren vorherigen Beitrag:
Erneut wurden wir mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) ausgesprochen im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR beauftragt. In der Abamahnung vom 13.07.2020 wird der alt bekannte Vorwurf des gewerblichen Handelns unter dem Deckmantel eines privaten eBay Accountes ausgesprochen.
Wiederum werden nachfolgende Punkte gerügt:
- fehlendes Impressum
- fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
- fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung
- fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- keine Widerrufsbelehrung
- kein Musterwiderrufsformular
- kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform
Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € beinhaltet. Des Weiteren werden in der Abmahnung auch Kostenerstattungsansprüche für entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 1.358,86 €.
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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