Heute berichten wir erneut über eine Abmahnung der Firma Acario UG (haftungsbeschränkt), Lindenstr. 36, 14532 Stahnsdorf, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin.
Die Abmahnung vom 29.07.2020 wurde uns zur Bearbeitung vorgelegt. Die Acario UG gibt in der Abmahnung an, im Fernabsatzverkehr Tierzubehör, wie Hundehalsbänder, Leinen und Näpfe zu vertreiben.
Vorwurf:
- fehlender aktiver Link (Hyperlink) zur OS- Plattform
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Händler, die über den Fernabsatz Waren an Verbraucher verkaufen bzw. gegenüber Verbrauchern anbieten, dazu verpflichtet den Link zur OS- Plattform als aktiven Link vorzuhalten. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Immer wieder werden uns Abmahnungen zu diesem Thema vorgelegt. Leider ist vielen Händlern nicht bewusst, dass es nicht ausreicht den Link vorzuhalten, sondern dass dieser auch als Hyperlink hinterlegt werden muss.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG 3.000,00 Euro / 326,31 Euro
WICHTIG!
Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500€.
Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen!
Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich! Sie erreichen uns unter info@dregeriplegal.de
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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