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Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH (Kniffel-Mensch ärgere Dich nich-Ludo)

Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH (Kniffel-Mensch ärgere Dich nich-Ludo)

11. August 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH

Aktuell liegt mir eine Abmah­nung der Kan­zlei Fort­mann Tegeth­off iAd Schmidt Spiele GmbH zur Ein­schätzung vor.

Dem Adres­sat­en der Abmah­nung wird im Rah­men des Ange­botes eines Gesellschaft­spieles (Wür­fel­spiel) vorge­wor­fen, die Rechte, der beim EUIPO einge­tra­ge­nen Union­s­marke und an der beim DPMA einge­tra­ge­nen Marke „Knif­fel“ ver­let­zt zu haben.

Aus der Ver­gan­gen­heit sind mir der­ar­tige Abmah­nung der Schmit Spiele GmbH auch an der geschützten Beze­ich­nung „Men­sch ärg­ere Dich nicht“ bekan­nt. Auch hier wurde die Ver­wednung im Zusam­men­hang mit Spiele­samm­lun­gen abgemahnt.

Den Gegen­stand aktueller Abmah­nun­gen bildet das Spiel “Ludo”.

Die Ver­wen­dung der geschützten Marke ohne Zus­tim­mung des Rechtein­hab­ers wird in der Abmah­nung als Marken­rechtsver­let­zung gemäß § 14 MarkenG qualifiziert.

Forderung:

  • Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenser­satz, der noch zu bez­if­fern ist
  • Erteilung ein­er Auskun­ft, u.a. über Her­steller der Pro­duk­te, Anzahl der Verkäufe, erziel­ten Gewinn
  • Kosten­er­stat­tung der Recht­san­walts­ge­bühren in Höhe von 2.289,72 EUR (Gegen­standswert 100.000 EUR)

Unterze­ich­nen Sie keines­falls die Unter­las­sungserk­lärung! Mit Abgabe der Unter­las­sungserk­lärung reduzieren Sie die Vertei­di­gung­sop­tio­nen gegen die Abmah­nung und die Erfol­gsaus­sicht­en extrem.

Die Abmah­nung bein­hal­tet auch die Auf­forderung zur Auskun­ft­serteilung. Diese ver­fol­gt den Zweck einen weit­eren Schadenser­satz einzufordern.

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Erfahrung im Bere­ich des Wet­tbe­werb­srecht, Marken­recht und Urhe­ber­recht. Mein Erfahrungss­chatz der Vertei­di­gung von hun­derten von Abmah­nun­gen erlaubt es mir die für Sie best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie zu entwick­eln. Der Abmah­n­er ist durch fachkundi­ge Anwälte vertreten. Mit mein­er Hil­fe schaf­fen Sie Waffengleichheit!

Erste Hil­fe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung beachten!
  • Keine Unter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Fachan­walt kontaktieren

Nutzen Sie mein Ange­bot zur kosten­losen Erstein­schätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Sie kön­nen Ihre Abmah­nung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er Erstein­schätzung zurück.

Mein Ange­bot:

  • Kosten­lose Erstein­schätzung bundesweit
  • Vertre­tung bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Hier find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

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Tags: AbmahnungKanzlei Fortmann TegethoffKniffelLudomarkenrechtMensch ärgere Dich nichSchmidt Spiele GmbHstrafbewehrte Unterlassungserklärung
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