Wir vertreten derzeit einen Mandanten gegen eine Forderung des IDO Interessenverband aus Leverkusen.
Unserem Mandanten wird mit Schreiben vom 18.08.2020 ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung vorgeworfen.
Vorwurf:
Fehlende Grundpreisangabe
Im Rahmen seiner Amazon Angebote ist bei einem Angebot der Grundpreis nicht angezeigt worden. Dies hat der IDO Interessenverband zum Anlass genommen auf Basis des Unterlassungsvertrages eine Vertragsstrafe zu fordern.
Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?
Die Frage lässt sich einfach beantworten. NEIN!
Um eine Vertragsstrafe fordern zu können, muss eine schuldhafte Zuwiderhandlung vorliegen. Dem Unterlassungsschuldner muss also ein Verschulden treffen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass vielfach solche Verstöße aus fahrlässigem Handeln entstehen. Beispielsweise, weil nicht darauf geachtet wurde, dass der Grundpreis hinterlegt wird bzw. nicht überprüft wurde, ob der Grundpreis dauerhaft angezeigt wird.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein Unterlassungsschuldner verpflichtet seine Angebote regelmäßig zu überprüfen. Das OLG Schleswig (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 02.04.2019 Az.: 6 U 30/18) hat hierzu ausgeführt, dass ein Unterlassungschuldner, der werktäglich seine Angebote überprüft und keinen Fehler entdeckt, sich ein solcher jedoch zwischenzeitlich einstellt und gerügt wird, seinen Prüfpflichten ausreichend nachkommt und keine Vertragsstrafe schuldhaft verursacht hat.
Es kommt also immer darauf an, die Berechtigung der Vertragsstrafe genauestens anwaltlich überprüfen zu lassen.
Sollte sich herausstellen, dass eine Vertragsstrafe durch schuldhaftes Handeln verwirkt wurde, bestehen in vielen Fällen gute Erfolgsaussichten die geforderte Vertragsstrafe zu reduzieren.
Lassen Sie sich fachkundig beraten!
Verhaltensregeln:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
Gerne können Sie uns das Schreiben des Ido Interessenverbandes zur kostenlosen Ersteinschätzung per Email an info@dregeriplegal.de übermitteln.
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