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Abmahnung der kauf mich GmbH durch Schütz Rechtsanwälte (Die Toten Hosen- Tickets)

Abmahnung der kauf mich GmbH durch Schütz Rechtsanwälte (Die Toten Hosen- Tickets)

25. August 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Mir liegt eine Abmah­nung der kauf mich GmbH vom 20.08.2020, aus­ge­sprochen durch die Schütz Recht­san­wälte aus Karl­sruhe, zur Bear­beitung vor.

Die kauf mich GmbH betreibt den Tick­etverkauf für die mit­tler­weile abge­sagte Tournee der Band „Die Toten Hosen“. Meinem Man­dan­ten wird vorge­wor­fen, eine Vielzahl von Ein­trittskarten angekauft und anschließend weit­er­veräußert zu haben. Auf­grund dessen beste­he ein Wet­tbe­werb­sver­hält­nis zur Abmahnerin.

Laut der Abmah­nung ist ein Verkauf Tick­ets nur im Direk­tver­trieb an Ver­brauch­er und nicht an Weit­er­verkäufer in den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen fest­geschrieben. Der Erwerb der Ein­trittskarten sei unter „sys­tem­a­tis­ch­er Ver­schleierung“ der „Iden­tität als gewerblich­er Weit­er­verkäufer“ erfol­gt. Der Vor­wurf lautet juris­tisch- Schleichbezug-.

Zudem liege eine Irreführung vor, da poten­ziellen Käufern die Gültigkeit der ange­bote­nen Tick­ets vor­getäuscht wer­den. Die Ein­trittskarten hät­ten jedoch auf­grund des gewerblichen Weit­er­veräußerungsver­botes Ihre Gültigkeit und damit das Besuch­srecht verloren.

Unser Man­dant wird zur Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung aufgefordert.

Die Abmahnkosten wer­den mit 1.777,00€ (50.000,00€ Stre­itwert) beziffert.

Vorge­hensweise:

Zunächst sollte durch einen fachkundi­gen Anwalt über­prüft wer­den, ob tat­säch­lich ein Wet­tbe­werb­sver­hält­nis beste­ht, d.h. ein Han­deln im gewerblichen Umfange vorliegt.

Von einem gewerblichen Verkäufer spricht man, wenn dieser eine

  • selb­ständi­ge,
  • plan­volle,
  • auf gewisse Dauer angelegte,
  • wirtschaftliche Tätigkeit
  • ent­geltlich am Markt anbietet.

Die Ein­stu­fung als pri­vater oder gewerblich­er Händler erfol­gt immer im jew­eili­gen Einzelfall. Die exak­te Ein­grup­pierung unter­schei­det sich hier­bei zum Teil je nach zuständi­gem Gericht, berück­sichtigt wird z.B. die Anzahl der gle­ichzeit­ig ange­bote­nen Produkte.

Sollte ein Wet­tbe­werb­sver­hält­nis beste­hen, gilt es die Unlauter­barkeitsvor­würfe auf deren Berech­ti­gung zu über­prüfen, indem der An- und Verkauf­sweg nachvol­l­zo­gen wird.

Lassen Sie sich durch einen fachkundi­gen Recht­san­walt berat­en und unterze­ich­nen Sie nicht ungeprüft die UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG!

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmah­nung, eine Berech­ti­gungsan­frage, Einst­weilige Ver­fü­gung oder sog­ar Klage erhal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Erfahrung im Marken­recht, Wet­tbe­werb­srecht, Design­recht und Urhe­ber­recht. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie entwick­eln. Nutzen Sie meine kosten­lose und unverbindliche Erstein­schätzung und senden mir die Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.

 

 

Tags: Abmahnungdie toten hoseneBaykauf mich gmbhSchütz Rechtsanwätestrafbewehrte UnterlassungserklärungTicketUWGWettbewerbsrecht
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FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ

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