Mir liegt eine Abmahnung der kauf mich GmbH vom 20.08.2020, ausgesprochen durch die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe, zur Bearbeitung vor.
Die kauf mich GmbH betreibt den Ticketverkauf für die mittlerweile abgesagte Tournee der Band „Die Toten Hosen“. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Eintrittskarten angekauft und anschließend weiterveräußert zu haben. Aufgrund dessen bestehe ein Wettbewerbsverhältnis zur Abmahnerin.
Laut der Abmahnung ist ein Verkauf Tickets nur im Direktvertrieb an Verbraucher und nicht an Weiterverkäufer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben. Der Erwerb der Eintrittskarten sei unter „systematischer Verschleierung“ der „Identität als gewerblicher Weiterverkäufer“ erfolgt. Der Vorwurf lautet juristisch- Schleichbezug-.
Zudem liege eine Irreführung vor, da potenziellen Käufern die Gültigkeit der angebotenen Tickets vorgetäuscht werden. Die Eintrittskarten hätten jedoch aufgrund des gewerblichen Weiterveräußerungsverbotes Ihre Gültigkeit und damit das Besuchsrecht verloren.
Unser Mandant wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Die Abmahnkosten werden mit 1.777,00€ (50.000,00€ Streitwert) beziffert.
Vorgehensweise:
Zunächst sollte durch einen fachkundigen Anwalt überprüft werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht, d.h. ein Handeln im gewerblichen Umfange vorliegt.
Von einem gewerblichen Verkäufer spricht man, wenn dieser eine
- selbständige,
- planvolle,
- auf gewisse Dauer angelegte,
- wirtschaftliche Tätigkeit
- entgeltlich am Markt anbietet.
Die Einstufung als privater oder gewerblicher Händler erfolgt immer im jeweiligen Einzelfall. Die exakte Eingruppierung unterscheidet sich hierbei zum Teil je nach zuständigem Gericht, berücksichtigt wird z.B. die Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte.
Sollte ein Wettbewerbsverhältnis bestehen, gilt es die Unlauterbarkeitsvorwürfe auf deren Berechtigung zu überprüfen, indem der An- und Verkaufsweg nachvollzogen wird.
Lassen Sie sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten und unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG!
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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