Abmahnung der Audi AG erhalten?
In den Abmahnungen der Kessler Kaiser Rechtsanwälte, wird Onlinehändlern vorgeworfen Produkte wie besipielsweise Radnabenabdeckungen, Felgendeckeln, Aufkleber und Embleme für Kraftfahrzeuge und Schlüsselanhänger unter der Verwendung der eingetragenen Marken angeboten und beworben zu haben.
Die AUDI AG hält diverse Wort/Bildmarken u.a. für die Bekannten vier Audi Ringe (Logo von AUDI) (Unionsmarke 000018762) und der Wortarke AUDI (Unionsmarke 000018812), sowie die Marken “RS“ und „S‑Line“.
Sofern es sich nicht um Originalprodukte der AUDI AG handelt, ist größte Vorsicht geboten. Ein Anbieten solcher Produkte zieht regelmäßig eine kostenträchtige Abmahnung nach sich.
Was wird gefordert?
- Strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR
- Auskunft über verkaufte und Produkte
- Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
- Abmahnkosten nach 150.000,00 EUR
Bewahren Sie die Ruhe!
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!
Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.
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