Abmahnung Firma Como-Sonderposten GmbH
Haben Sie auch eine Abmahnung der Firma Como Sonderposten GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten?
Die Como Sonderposten GmbH betreibt unter der der Internetadresse www.como‑1.de einen Onlineshop. Hier vertreibt die Abmahnerin Produkte aus den Bereichen Atemschutzmasken, Luftballons, Bausteine und Socken etc.
In den uns bekannten Abmahnungen werden nachfolgenden Vorwürfe erhoben:
- unzureichende Kennzeichnung der Produkte nach den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
- fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht
- fehlerhaftes Impressum
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG in Höhe von 1.550,80 € ( Streitwert 40.000,00 €) gefordert.
Entscheidend ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung getroffen werden. Ich rate Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden, was die anwaltliche Verteidigung nicht nur erschweren, sondern möglicherweise auch nicht mehr erfolgsversprechend erscheinen lassen kann.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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