Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin spricht regelmäßig Abmahnungen im Wettbewerbsrecht gegenüber Onlinehändlern aus.
Vorwurf der Abmahnung:
- Verstoß gegen das LFBG (Nahrungsergänzungsmittel)
- „CE geprüft“
- „Geld zurück“ Garantie
- Fehlende Grundpreisangabe
- Bewerbung von medizinischen Behandlungsverfahren mit nicht belegten Wirkungsbehauptungen
- Bewerbung von Wellnessleistungen mit gesundheitsbezogenen Ausssagen, Verstoss gegen § 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz)
- Bewerbung eines Lebensmittels mit „Detox“
- Verstoss gegen Lebensmittel-GesundheitsangabenVO
- Verstoss gegen die LMIV
- Verstoss gegen die LMIV bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln
- Bewerbung von Kosmetik mit „Detox“, „Entschlackung“ etc.
- fehlender Hinweis gemäß Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozid-Produkte
Plattformen: Amazon, Webshops, eBay
Abmahnkosten: 232,00 €
Leider erlebe ich in der täglichen Anwaltspraxis immer wieder, dass ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, und dann wegen angeblicher oder tatsächlicher Verstöße Vertragsstrafen gefordert werden. In der Vielzahl der Fälle wird für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro gefordert. Gerne schätze ich Ihren Fall kostenlos ein und entwickele mit Ihnen zusammen die beste Verteidigungsstrategie.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.