Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg spricht urheberrechtliche Abmahnungen für die Pink Floyd Music Ltd. aus.
Vorwurf der Abmahnung:
Verletzung des Verbreitungsrechts gemäß §§ 77, 79, 17 des Urhebergesetzes durch das Anbieten von urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen, die nicht mit Zustimmung der Pink Floyd Music Ltd. in den Verkehr gebracht worden sind.
Werke: “THE PSYCHEDELIC STARS“ und „A Saucerful Of Secrets”.
Plattformen: eBay, eBay Kleinanzeigen
Forderungen:
- die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens
- fristgemäße Vernichtung aller eventuell noch im Besitz des Abgemahnten vorhandenen Tonträger und Vervielfältigungsstücke (nach § 98 Abs. 1 UrhG)
- Anerkenntnis eines Schadensersatzanspruchs in Form einer Lizenzanalogie
- Aufwendungsersatz nach § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG für die mit der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenlos ein und entwickele mit Ihnen zusammen die beste Verteidigungsstrategie.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.
Hier finden Sie unser Kontaktformular!