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ACHTUNG! Filesharing ‑Mahnbescheid 2020

ACHTUNG! Filesharing ‑Mahnbescheid 2020

24. September 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Filesharing

Filesharing ‑Mahnbescheide 2020

Zu Beginn des let­zten Quar­tals eines jeden Jahres begin­nt sie wieder… die Flut an Mahnbescheiden.

Auch im neuen Jahr wer­den wieder Mahnbeschei­de der bekan­nten Abmah­n­er und deren Rechtsvertretern aus dem Bere­ich des File­shar­ings zu erwarten sein.

In vie­len Fällen fol­gt, teil­weise nach Jahren, auf eine erste Abmah­nung ein Mahnbescheid. Der Hin­ter­grund der Abmah­nun­gen bet­rifft das soge­nan­nte File­shar­ing über Inter­net­tauschbörsen. Im Anbi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Upload getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Moment auch wieder vom eige­nen PC automa­tisch hochge­laden und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öffentlich­es Zugänglich­machen zu sehen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öffentliche Zugänglich­machen für eine andere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Haben Sie auch auf die Abmah­nung nicht reagiert und nun einen Mahnbescheid erhalten?

Fol­gende Abmahner/ Rechtsvertreter haben bere­its Mahnbeschei­de erwirkt:

Kan­zlei Wal­dorf Frommer

  • Uni­ver­sal Pic­tures Ham­burg Film & Fernse­hver­trieb GmbH
  • Uni­ver­sal Music GmbH
  • Con­stan­tin Film Ver­leih GmbH
  • Twen­ti­eth Cen­tu­ry Fox Home Enter­tain­ment GmbH
  • Warn­er Bros. Enter­tain­ment GmbH
  • EMI Music Ger­many GmbH & Co. KG
  • SONY Music Enter­tain­ment Ger­many GmbH
  • Warn­er Music Group Ger­many Hold­ing GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

.rka Recht­san­wälte Reichelt Klute GbR

  • Koch Media GmbH

Kan­zlei WeSaveYourCopyrights 

  • reFX Audio Software

Kan­zlei Nim­rod Rechtsanwälte 

  • Astragon Sales & Ser­vice GmbH

Ratschlag:

Wir rat­en dazu auf keinen Fall die im Mahnbescheid geforderte Forderung ungeprüft zu zahlen.

Sie haben das Recht inner­halb von 14 Tagen Wider­spruch gegen den Mah­neb­scheid einzule­gen. Der Wider­spruch sollte unbe­d­ingt erfol­gen, um den Erlass eines Voll­streck­ungs­beschei­des zu ver­mei­den, denn dieser ist VORLÄUFIG VOLLSTRECKBAR!

Grun­dregeln bei Mahnbescheiden:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Wider­spruch einlegen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Zahlungen
  • Fachan­walt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Sie haben einen Mahnbescheid, eine Abmah­nung, eine Berech­ti­gungsan­frage, Einst­weilige Ver­fü­gung oder sog­ar Klage erhal­ten? Prof­i­tieren Sie von mein­er Erfahrung im Marken­recht, Wet­tbe­werb­srecht, Design­recht und Urhe­ber­recht. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie entwick­eln. Nutzen Sie meine kosten­lose und unverbindliche Erstein­schätzung und senden mir die Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.

 

 

 

Tags: .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbRKanzlei rkaMahnbescheidNikmrodWaldorf FrommerWeSaveYourCopyrightsWiderspruch
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