Filesharing ‑Mahnbescheide 2020
Zu Beginn des letzten Quartals eines jeden Jahres beginnt sie wieder… die Flut an Mahnbescheiden.
Auch im neuen Jahr werden wieder Mahnbescheide der bekannten Abmahner und deren Rechtsvertretern aus dem Bereich des Filesharings zu erwarten sein.
In vielen Fällen folgt, teilweise nach Jahren, auf eine erste Abmahnung ein Mahnbescheid. Der Hintergrund der Abmahnungen betrifft das sogenannte Filesharing über Internettauschbörsen. Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Haben Sie auch auf die Abmahnung nicht reagiert und nun einen Mahnbescheid erhalten?
Folgende Abmahner/ Rechtsvertreter haben bereits Mahnbescheide erwirkt:
Kanzlei Waldorf Frommer
- Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
- Universal Music GmbH
- Constantin Film Verleih GmbH
- Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
- Warner Bros. Entertainment GmbH
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG
- SONY Music Entertainment Germany GmbH
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
- Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
.rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR
- Koch Media GmbH
Kanzlei WeSaveYourCopyrights
- reFX Audio Software
Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte
- Astragon Sales & Service GmbH
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die im Mahnbescheid geforderte Forderung ungeprüft zu zahlen.
Sie haben das Recht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnebscheid einzulegen. Der Widerspruch sollte unbedingt erfolgen, um den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu vermeiden, denn dieser ist VORLÄUFIG VOLLSTRECKBAR!
Grundregeln bei Mahnbescheiden:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Widerspruch einlegen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben einen Mahnbescheid, eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu.