Die CdD GmbH aus Essen lässt Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhaften Produktbezeichnungen aussprechen. In den Abmahnungen heisst es, dass die CdD GmbH über ihren Online-Shop unter der Domain www.clubderdampfer.de E‑Zigaretten entsprechendes Zubehör, wie Liquids etc. vertreibt.
Die Abmahnungen richten sich gegen Händler im Onlinesegment, die als Mitbewerber ebenfalls E‑Zigaretten und E‑Zigaretten Zubehör vertreiben.
Vorwurf:
- Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
- Fehlerhafte Kennzeichnung der Produktverpackung: Verstoß gegen die CLP-Verordnung (EU-Chemikalienverordnung)
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.905,18 € (Gegenstandswert: 60.000,00 €)
Oberste Priorität muss für Onlinehändler die Absicherung des eigenen Auftrittes sein. Lassen Sie im Zusammenhang mit einer solchen Abmahnung unbedingt Ihre Rechtstexte und Produktbeschreibungen sowie Produktkennzeichnungen überprüfen.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
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