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Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. (eBay Kleinanzeigen)

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. (eBay Kleinanzeigen)

20. November 2020 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Eine weit­ere Abmah­nung des Ver­ban­des bay­erisch­er KFZ-Innung für fairen Wet­tbe­werb e.V. vom 18.11.2020 liegt mir zur Bear­beitung vor. Die Abmah­nung enthält wie in der Ver­gan­gen­heit bere­its berichtet den Vor­wurf des gewerblichen Han­delns unter dem Deck­man­tel eines Pri­vatverkaufes.  In diesem Fall ist die Plat­tform eBay Kleinanzeigen betrof­fen. Es wird moniert, dass der Abgemah­nte als Anbi­eter der ermit­tel­ten Kraft­fahrzeuge, die geset­zlichen Infor­ma­tion­spflicht­en, wie bei gewerblichen Händlern erforder­lich, nicht erfüllt.

Lesen Sie hierzu auch gerne meine weit­eren Beiträge:

Abmah­nung des Ver­ban­des bay­erisch­er KFZ-Innun­gen für fairen Wet­tbe­werb e.V (mobile.de)

Abmah­nung des Ver­ban­des bay­erisch­er KFZ-Innun­gen für fairen Wet­tbe­werb e.V.

In fast allen Abmah­n­fällen wurde die Iden­tität des Abgemah­n­ten über die in den Anzeigen angegebene Adresse und Tele­fon­num­mer ermit­telt. Im Rah­men von täglichen Ermit­tlungsvorgän­gen, wovon bei der Vielzahl der Abmah­nun­gen aus­ge­gan­gen wer­den muss, erfol­gt durch einen Abgle­ich der Annon­cen die Vor­bere­itung der bekan­nten Abmah­nun­gen. Vie­len Anbi­etern ist nicht bewusst, dass Sie bere­its durch eine Hand­voll von Annon­cen auf den bekan­nten Plat­tfor­men wie www.mobile.de oder www.ebay-kleinanziegen.de ins Visi­er des Abmah­n­ers gelangen.

Forderung:

Es wer­den Abmahnkosten in Höhe von 288,84 € gefordert.

Die Abmahnkosten wer­den als Kosten­pauschale deklar­i­ert und sind aus mein­er Sicht bewusst ger­ing ange­set­zt. Im Ver­gle­ich zu den Stre­itwerten im Falle ein­er Abmah­nung durch einen Mit­be­wer­ber ist der Betrag von 288,84 € aus mein­er eher als eine Art „Lockange­bot“ anzuse­hen, um eine „schnelle, unkom­plizierte“ Erledi­gung der Abmah­nung zu gewährleis­ten. Jeden­falls dürfte aus Sicht des Ver­bands bay­erisch­er KFZ-Innung für fairen Wet­tbe­werb e.V. in vie­len Fällen dazu führen, dass Abgemah­nte den Betrag zahlen und ungeprüft die Unter­las­sungserk­lärung abgeben.

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

Achtung!

Nicht die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung unterzeichnen!

Mit dieser Erk­lärung ver­sprechen Sie eine Ver­tragsstrafe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwider­hand­lung. In mir bekan­nten Fällen hat dies schon zu ein­er Auf­sum­mierung in den hohen fün­f­stel­li­gen Bere­ich geführt.

Privat oder Gewerbliches Handeln?

Die Frage, ob noch pri­vates Han­deln oder bere­its gewerblich­es Han­deln vor­liegt lässt sich anhand von ver­schiede­nen Kri­te­rien beurteilen. Neben der Anzahl der Fahrzeu­gange­bote ist ein Haup­tkri­teri­um die Frage in welchem Eigen­tum die Fahrzeuge ste­hen. Im Falle rein­er Ver­mit­tlungstätigkeit­en, bei denen Fahrzeuge für Dritte ange­boten wer­den ist das pri­vate Maß in der Regel über­schrit­ten. Jed­er Fall ist anders. Daher soll­ten Sie auch Ihren Fall fachkundig prüfen lassen!

Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Exper­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kosten­lose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Senden Sie mir ein­fach die Abmah­nung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ihnen zurück.

Hier gehts zum Kon­tak­t­for­mu­lar

Tags: AbmahnkostenAbmahnungpkwstrafbewehrte UnterlassungserklärungVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.Vertragsstrafe
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