In dieser Woche erreichte mich erneut eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH.
In der mir vorliegenden Abmahnung werden Verstößen gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht gerügt.
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, über das Portal ebay ein Textilprodukt mit „BVB“, „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben zu haben, ohne dass die BVB Merchandising GmbH hierzu zugestimmt hat.
Der Wettbewerbsverstoß wird damit begründet, dass durch die unlizenzierten Produkte der Ruf der BVB Merchandising GmbH ausgebeutet werde, § 6 II Nr. 4 UWG i. V. m. 3 I UWG.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren
ACHTUNG!
In der Abmahnung wird auch ein Schadensersatz geltend gemacht, der noch zu beziffern ist. Hierzu wird zur Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn aufgefordert. Erteilen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe die Auskunft!
Erschöpfung/ Benutzung im geschäftlichen Verkehr?
In den letzten Jahren hat sich herauskristallisiert, dass viele Abmahnungen nicht begründet sind. Zum einen wird fälschlicherweise häufig rein privates Handeln als ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausgelegt. Zum anderen kommt in einigen Fällen auch der Ausnahmetatbestand des § 24 MarkenG zum Tragen. Sofern es sich um Produkte handelt, die die BVB Merchandising GmbH bereits in den Verkehr gebracht hat, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.
Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH?
Bekannt sind mittlerweile auch die zahlreichen Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH. Häufig werden diese Schreiben versendet, wenn die Informationen nicht ausreichen, um eine kostenpflichtige Abmahnung auszusprechen. Die Gefahr besteht darin, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird.
Lassen Sie genaustens durch einen Fachanwalt prüfen, ob die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich ist!
Handeln Sie keinesfalls voreilig! Lassen Sie sich nicht dazu verleiten die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich damit sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition.
Waffengleichheit!
Das Markenrecht ist eine Spezialmaterie. Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz beraten und vertreten lassen.
Das Ziel einer fachkundigen Verteidigung ist es, den Abgemahnten schadlos zu halten oder im Falle einer berechtigten Abmahnung durch eine Reduzierung der Kostenforderung eine außergerichtliche Erledigung zu erreichen.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Keine Panik! Ruhe bewahren!
- Fristen beachten!
- Kein Kontakt zum Abmahner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt aufsuchen
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Sie haben auch eine derartige Abmahnung erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung! Ich bin seit über 10 Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bedenken Sie in jedem Fall, dass der Abmahner sich von fachkundigen Anwälten vertreten lässt. Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung und schaffen Sie Waffengleichheit!
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
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