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Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Wetega UG

Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Wetega UG

22. Januar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Aktuell mahnt die Wetega UG über den Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ab. Mir liegt eine Beratungsanfrage zu einer solchen Abmahnung vom 20.01.2021 vor.

Die Wete­ga UG vertreibt Elek­trogeräte, Haushalts­geräte. In diesem Fall wird das Wet­tbe­werb­sver­hält­nis über Kinder­sitze begrün­det. Gegen­stand der Abmah­nung ist der gewerbliche eBay Shop meines Man­dan­ten. Dort wird fol­gen­des gerügt:

Abmahngrund:

  • Fehlende Reg­istrierung im Ver­pack­ungsreg­is­ter (LUCID) – Ver­stoß gegen§ 9 Abs. 4 VerpackG

Seit dem 1. Jan­u­ar 2019 gilt das Ver­pack­ungs­ge­setz (Ver­packG). Danach sind Online­händler, die ihre Waren in Ver­sand­kar­ton­a­gen ver­schick­en, aber auch Her­steller von Pro­duk­ten, die ihre Waren in Pro­duk­tver­pack­un­gen füllen, unmit­tel­bar vom Gesetz ange­sproch­ene Unternehmer.

Im Ergeb­nis müssen Online­händler seit dem 01. Jan­u­ar 2019 reg­istri­ert sein, sofern eine Sys­tem­beteili­gungspflicht besteht.

Der Abmah­nung liegen die nach­fol­gen­den Forderun­gen zugrunde:

  • Nach­weis der Reg­istrierungsnum­mer, oder falls diese nicht exisitert die umge­hende Nach­hol­ung der Registrierung
  • Kosten­er­stat­tung für die Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unter­las­sungserk­lärung wird zunächst nicht gefordert. Für den Fall eines fort­ge­set­zten Ver­stoßes gegen § 9 Abs. 4 Ver­packG behält sich die Wete­ga UG jedoch vor, auch zur Abgabe ein­er formellen Unter­las­sungserk­lärung aufzufordern.

Inter­es­sant sind auch die Aus­führun­gen zum Kosten­er­stat­tungsanspruch. Hier wird auf § 13 Abs. 3 UWG Bezug genom­men. Insoweit sollte zunächst geprüft wer­den, ob tat­säch­lich einen Anspruch auf Erstat­tung der Kosten beste­ht. Ins­beson­dere sollte die Abmah­nung auch auf Rechtsmißbrauch gemäß § 8c UWG über­prüft wer­den. Soll­ten Sie auch eine Abmah­nung der Wete­ga UG erhal­ten haben, han­deln Sie nicht vor­eilig und lassen die Abmah­nung genaustens durch einen Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz prüfen.

Ober­ste Pri­or­ität muss für Online­händler die Absicherung des eige­nen Auftrittes sein. Lassen Sie im Zusam­men­hang mit ein­er solchen Abmah­nung unbe­d­ingt Ihre AGB etc. überprüfen.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Bewahren Sie die Ruhe!

Kosten­lose Erstein­schätzung der Abmah­nung! Übersenden Sie hierzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Erstein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Exper­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kosten­lose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Senden Sie mir ein­fach die Abmah­nung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ihnen zurück.

 

 

Tags: AbmahnungeBayLUCIDRechtsanwalt Gereon SandhageUWGWetega UG
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