Aktuell mahnt die Wetega UG über den Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ab. Mir liegt eine Beratungsanfrage zu einer solchen Abmahnung vom 20.01.2021 vor.
Die Wetega UG vertreibt Elektrogeräte, Haushaltsgeräte. In diesem Fall wird das Wettbewerbsverhältnis über Kindersitze begründet. Gegenstand der Abmahnung ist der gewerbliche eBay Shop meines Mandanten. Dort wird folgendes gerügt:
Abmahngrund:
- Fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen§ 9 Abs. 4 VerpackG
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Danach sind Onlinehändler, die ihre Waren in Versandkartonagen verschicken, aber auch Hersteller von Produkten, die ihre Waren in Produktverpackungen füllen, unmittelbar vom Gesetz angesprochene Unternehmer.
Im Ergebnis müssen Onlinehändler seit dem 01. Januar 2019 registriert sein, sofern eine Systembeteiligungspflicht besteht.
Der Abmahnung liegen die nachfolgenden Forderungen zugrunde:
- Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht exisitert die umgehende Nachholung der Registrierung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
Eine Unterlassungserklärung wird zunächst nicht gefordert. Für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes gegen § 9 Abs. 4 VerpackG behält sich die Wetega UG jedoch vor, auch zur Abgabe einer formellen Unterlassungserklärung aufzufordern.
Interessant sind auch die Ausführungen zum Kostenerstattungsanspruch. Hier wird auf § 13 Abs. 3 UWG Bezug genommen. Insoweit sollte zunächst geprüft werden, ob tatsächlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten besteht. Insbesondere sollte die Abmahnung auch auf Rechtsmißbrauch gemäß § 8c UWG überprüft werden. Sollten Sie auch eine Abmahnung der Wetega UG erhalten haben, handeln Sie nicht voreilig und lassen die Abmahnung genaustens durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen.
Oberste Priorität muss für Onlinehändler die Absicherung des eigenen Auftrittes sein. Lassen Sie im Zusammenhang mit einer solchen Abmahnung unbedingt Ihre AGB etc. überprüfen.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Bewahren Sie die Ruhe!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Was ich Ihnen bieten kann:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
Senden Sie mir einfach die Abmahnung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.