In dieser Woche wurde mir eine aktuelle Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. zur Bearbeitung vorgelegt.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Abgemahnte als Anbieter der ermittelten Kraftfahrzeuge, die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt. Im wird vorgeworfen, dass er seine KFZ- Angebote unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt habe, tatsächlich aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sei.
Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
Forderung:
- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 296,31 € gefordert.
Privat oder Gewerbliches Handeln?
Die Antwort auf die Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt, lässt sich anhand von verschiedenen Kriterien beurteilen. Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten.
ACHTUNG- Vertragsstrafe!
In vielen Fällen ist die 1. Abmahnung leider nur der Anfang vom Ende… Denn vielen Abgemahnten ist die Tragweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bewusst. Aufgrund dieser Tatsache kommt es immer wieder zu Vertragsstrafen, die wegen Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen gefordert werden.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema ausführlich.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Ruhe bewahren!
- Keine Kurzschlusshandlungen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt konsultieren
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
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