Urheberrecht Stadtplandienst.de
Die Euro- Cities AG lässt über die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.
In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben wird die Verletzung von Urheberrechten der Euro ‑Cities AG gerügt.
Stadtplan kopiert?
Die Abmahnerin erhebt den Vorwurf, dass das von Ihr unter www.stadtplandienst.de veröffentlichte Kartenmaterial ohne Lizensierung durch den Adressaten der Abmahnung eigens genutzt wurde. Bei den Stadtplänen, die die Euro- Cities AG kostenpflichtig zum Nutzungserwerb bereitstellt, soll es sich um urheberrechtlich geschützt Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG handeln. Die ausschließlichen Nutzungsrechte sollen der Euro-Cities AG laut Abmahnung durch den Vorstand als Urheber eingeräumt worden sein.
Die Euro- Cities AG macht wegen rechtswidriger öffentlicher Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG folgende Forderungen geltend:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten (5.780€ Streitwert)
- Lizenzschadensersatz in Höhe von 780,00€
- Dokumentationskosten in Höhe von 95,00€
Lassen Sie die Abmahnung genauestens anwaltlich prüfen. Uns sind bereits Abmahnfälle bekannt, in denen die behaupteten Rechtsverletzungen nicht begründet waren. Zudem existieren Gerichtsurteile, die die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes deutlich niedriger bewerten.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Ruhe bewahren!
- Keine Kurzschlusshandlungen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt konsultieren
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
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