Abmahnung Waldorf Frommer ‑Wonder Woman 1984
Ich vertrete einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vom 22.02.2021.
Die Warner Bros. Entertainment Inc. wirft dem Adressaten der Abmahnung eine Urheberechtsverletzung an dem nachfolgend geschützten Filmwerk vor:
Wonder Woman 1984, Film
Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Forderung:
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Anwaltskosten 235,80€
- Schadensersatz 700,00€
Bewahren Sie die Ruhe!
Im Rahmen einer Vielzahl von bearbeiten Abmahnfällen gegen die Kanzlei Waldorf Frommer kann ich Ihnen fachkundig zur Seite stehen. In der Rechtsprechnung haben sich in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Fallkonstellationen entwickelt, in denen der Anschlussinhaber nicht haftet. Wenn Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht persönlich begangen haben, bestehen im besten Fall Chancen die Abmahnung zurückzuweisen. In einigen Fallkonstellationen machte es es jedoch eventuell Sinn eine vergleichsweise Erledigung herbeizuführen. In diesen Fällen kann zumindest eine erhebliche Kostenreduzierung der Forderung erfolgreich durchgesetzt werden.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Bewahren Sie die Ruhe!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Was ich Ihnen bieten kann:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
Senden Sie mir einfach die Abmahnung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.