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Abmahnung Waldorf Frommer iAd Warner Bros. Entertainment Inc. (Wonder Woman 1984)

Abmahnung Waldorf Frommer iAd Warner Bros. Entertainment Inc. (Wonder Woman 1984)

25. Februar 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Urheberrecht

Abmahnung Waldorf Frommer ‑Wonder Woman 1984

Ich vertrete einen Man­dan­ten gegen eine Abmah­nung der  Kan­zlei Wal­dorf From­mer im Auf­trag der Warn­er Bros. En­ter­tain­ment Inc. vom 22.02.2021.

Die Warn­er Bros. En­ter­tain­ment Inc. wirft dem Adres­sat­en der Abmah­nung eine Urhe­berechtsver­let­zung an dem nach­fol­gend geschützten Filmw­erk vor:

Wonder Woman 1984, Film

Im An­bi­eten von Filmw­erken in Tauschbörsen (File­shar­ing) kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung liegen. In Tauschbörsen wer­den Dateien per Down­load und Up­load getauscht. Wird eine Datei herun­terge­laden, wird sie im sel­ben Mo­ment auch wieder vom eige­nen PC au­toma­tisch hochge­laden und den an­deren Nutzern der Tauschbörse zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlich­er Hin­sicht ein öf­fentlich­es Zugänglich­machen zu se­hen, was auss­chließlich dem Urhe­ber eines Werkes zuste­ht. Das öf­fentliche Zugänglich­machen für eine an­dere Per­son als den Urhe­ber kann eine Urhe­ber­rechtsver­let­zung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Forderung:

  • Straf­be­wehrte Unterlassungserklärung
  • An­walt­skosten 235,80€
  • Schadenser­satz 700,00€

Be­wahren Sie die Ruhe!

Im Rah­men ein­er Vielzahl von bear­beit­en Abmah­n­fällen gegen die Kan­zlei Wal­dorf From­mer kann ich Ih­nen fachkundig zur Seite ste­hen. In der Recht­sprech­nung haben sich in den let­zten Jahren eine ganze Rei­he von Fal­lkon­stel­la­tio­nen en­twick­elt, in de­nen der An­schlussin­hab­er nicht haftet. Wenn Sie als An­schlussin­hab­er die Tat nicht per­sön­lich be­gan­gen haben, beste­hen im besten Fall Chan­cen die Abmah­nung zurück­zuweisen. In eini­gen Fal­lkon­stel­la­tio­nen machte es es je­doch eventuell Sinn eine ver­gle­ich­sweise Erledi­gung her­beizuführen. In diesen Fällen kann zu­min­d­est eine er­he­bliche Kostenre­duzierung der Forderung er­fol­gre­ich durchge­set­zt werden.

 

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Be­wahren Sie die Ruhe!

Kosten­lose Er­stein­schätzung der Abmah­nung! Übersenden Sie hi­erzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ih­nen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Er­stein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere In­for­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kosten­lose und un­verbindliche Ersteinschätzung
  • Be­ratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Senden Sie mir ein­fach die Abmah­nung an info@dregeriplegal.de zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ih­nen zurück.

 

 

 

Tags: AbmahnungbittorrentFilesharingfilmstrafbewehrte UnterlassungserklärungWaldorf FrommerWarner Bros. Entertainment Inc.Wonder Woman 1984
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