Abmahnung „Mensch ärgere Dich nicht“
In dieser Woche erreichte mich eine Anfrage zu einer weiteren Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH vom 25.03.2021.
Die Abmahnung enthält den Vorwurf einer Rechtverletzung an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ist beim Deutschen Patent und Markenamt unter der Registernummer DE 293721 für Waren der Klasse 28, insbesondere für Gesellschaftsspiele eingetragen. Ebenso besteht eine Eintragung als Unionsmarke unter der Registernummer 002734267 für die Warenklassen 09, 16, 25, 28 und 41.
Der Abgemahnte hat auf der Plattform eBay- Kleinanzeigen das bekannte Gesellschaftsspiel der Firma Lego namens “Ludo“ beworben und in der Artikelüberschrift die Worte „Mensch ärgere Dich nicht“ verwendet. Das Ludo- Spiel der Firma Lego basiert letztlich auf dem gleichen Spielsystem wie das Gesellschaftsspiel „Mensch ärgere Dich nicht“. Unbedacht wird daher häufig der geschützte Markenname zur Bewerbung des Spieles genutzt.
Die Verwendung der geschützten Marke ohne Zustimmung des Rechteinhabers wird in der Abmahnung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG qualifiziert.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
- Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000 EUR)
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.
Die Abmahnung beinhaltet auch die Aufforderung zur Auskunftserteilung. Diese verfolgt den Zweck einen weiteren Schadensersatz einzufordern.
Berechtigung der Abmahnung?
Es ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass nicht jede auf den ersten Blick berechtigte Markenabmahnung nach näherer Prüfung auf tatsächlich begründet und berechtigt ist. Neben der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen möglicher Zeichenidentität oder Zeichenähnlichkeit ist ein auf einen ganz entscheidenden Punkt das Augenmerk zu legen….die markenmäßige Nutzung. Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie mich gerne unter info@dregeriplegal.de. Aus meiner mehr als 10-jährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Mit der Erfahrung aus mehreren hunderten verteidigten Abmahnungen finde ich auch für Sie den juristisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lösung Ihrer Angelegenheit.
Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Ruhe bewahren!
- Keine Kurzschlusshandlungen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt konsultieren
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
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