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Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH (Mensch ärgere Dich nicht)- Ludo- Spiel

Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff iAd Schmidt Spiele GmbH (Mensch ärgere Dich nicht)- Ludo- Spiel

25. März 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Abmahnung „Mensch ärgere Dich nicht“

In dieser Woche er­re­ichte mich eine An­frage zu ein­er weit­eren Abmah­nung der Kan­zlei Fort­mann Tegeth­off iAd Schmidt Spiele GmbH vom 25.03.2021.

Die Abmah­nung en­thält den Vor­wurf ein­er Rechtver­let­zung an der Marke „Men­sch ärg­ere Dich nicht“. Die Marke „Men­sch ärg­ere Dich nicht“ ist beim Deutschen Patent und Marke­namt unter der Reg­is­ter­num­mer DE 293721 für Waren der Klasse 28, ins­beson­dere für Gesellschaftsspiele einge­tra­gen. Eben­so beste­ht eine Ein­tra­gung als Union­s­marke unter der Reg­is­ter­num­mer 002734267 für die Waren­klassen 09, 16, 25, 28 und 41.

Der Abgemah­nte hat auf der Plat­tform eBay- Kleinanzeigen das bekan­nte Gesellschaftsspiel der Fir­ma Lego na­mens “Lu­do“ be­wor­ben und in der Ar­tikelüber­schrift die Worte „Men­sch ärg­ere Dich nicht“ ver­wen­det. Das Lu­do- Spiel der Fir­ma Lego basiert let­ztlich auf dem gle­ichen Spiel­sys­tem wie das Gesellschaftsspiel „Men­sch ärg­ere Dich nicht“. Unbe­dacht wird da­her häu­fig der geschützte Marken­name zur Be­wer­bung des Spieles genutzt.

Die Ver­wen­dung der geschützten Marke ohne Zus­tim­mung des Rechtein­hab­ers wird in der Abmah­nung als Marken­rechtsver­let­zung gemäß § 14 MarkenG qualifiziert.

Forderung:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenser­satz, der noch zu bez­if­fern ist
  • Erteilung ein­er Auskun­ft, u.a. über Her­steller der Pro­duk­te, An­zahl der Verkäufe, erziel­ten Gewinn
  • Kosten­er­stat­tung der Recht­san­walts­ge­bühren in Höhe von 3.020,34 EUR (Gegen­standswert 150.000 EUR)

Un­terze­ich­nen Sie keines­falls die Un­ter­las­sungserk­lärung! Mit Ab­gabe der Un­ter­las­sungserk­lärung re­duzieren Sie die Vertei­di­gung­sop­tio­nen gegen die Abmah­nung und die Er­fol­gsaus­sicht­en extrem.

Die Abmah­nung bein­hal­tet auch die Auf­forderung zur Auskun­ft­serteilung. Diese ver­fol­gt den Zweck einen weit­eren Schadenser­satz einzufordern.

Berechtigung der Abmahnung?

Es ist im­mer eine Einzelfall­prü­fung notwendig. In der Ver­gan­gen­heit hat sich gezeigt, dass nicht jede auf den er­sten Blick berechtigte Marken­abmah­nung nach näher­er Prü­fung auf tat­säch­lich be­grün­det und berechtigt ist. Neben der Frage der Ver­wech­slungs­ge­fahr zwis­chen den sich gegenüber­ste­hen­den Ze­ichen im Rah­men möglich­er Ze­icheniden­tität oder Ze­ichenähn­lichkeit ist ein auf einen ganz entschei­den­den Punkt das Au­gen­merk zu legen….die marken­mäßige Nutzung. Eine rechtsver­let­zende Be­nutzung set­zt vo­raus, dass die spez­i­fis­chen In­ter­essen des Marken­in­hab­ers de­shalb be­trof­fen sind, weil die Be­nutzung durch den Drit­ten die Funk­tio­nen der Marke beein­trächtigt oder beein­trächti­gen kön­nte, ins­beson­dere ihre Herkun­fts­funk­tion. Ob eine marken­mäßige Be­nutzung in Ihrem Fall tat­säch­lich vor­liegt, soll­ten Sie durch einen Fachan­walt über­prüfen lassen.

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Wenn Sie auch eine Abmah­nung er­hal­ten haben, kon­tak­tieren Sie mich gerne unter info@dregeriplegal.de. Aus mein­er mehr als 10-jähri­gen Er­fahrung im Bere­ich des gewerblichen Rechtss­chutzes und Urhe­ber­recht, ste­he ich Ih­nen mit mein­er Ex­per­tise zur Ver­fü­gung. Durch meine Spezial­isierung kann ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie en­twick­eln. Mit der Er­fahrung aus mehreren hun­derten vertei­digten Abmah­nun­gen finde ich auch für Sie den ju­ris­tisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lö­sung Ihrer Angelegenheit.

Schaf­fen Sie Waf­fen­gle­ich­heit! Der Abmah­n­er ist durch fachkundi­ge An­wälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich eben­falls durch einen spezial­isierten Recht­san­walt vertreten.

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Ruhe be­wahren!
  • Keine Kurz­schlusshand­lun­gen!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung notieren und beachten!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Fachan­walt konsultieren

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Wenn Sie eben­falls eine solche Abmah­nung er­hal­ten haben, kön­nen Sie diese gerne zur kosten­losen Er­stein­schätzung an info@dregeriplegal.de senden.

Mein Ange­bot:

  • Kosten­lose und un­verbindliche Ersteinschätzung
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  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Hi­er find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

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Tags: AbmahnungKanzlei Fortmann TegethoffLudomarkenrechtMensch ärgere Dich nichSchmidt Spiele GmbHstrafbewehrte Unterlassungserklärung
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