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Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH

Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH

27. März 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Urheberrecht

Abmahnung Vero Software GmbH

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an der Software “ALPHACAM“ zugrunde.

Hier­bei han­delt es sich um eine CAD/CAM Soft­ware aus dem Bere­ich der Werkzeugs- und Betrieb­smit­telver­wal­tung. Neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird von den Anschlussin­hab­ern ein Abgel­tungs­be­trag in Höhe von 3.000,00 € gefordert.

Der Vor­wurf lautet auf unbefugte unl­izen­zierte Nutzung der Soft­ware. ALPHACAM sei als Soft­ware durch § 69 UrhG urhe­ber­rechtlich geschützt. In der Abmah­nung wird aus­ge­führt, dass der Adres­sat entwed­er die Soft­ware aus ein­er Quelle, die nicht von der Rechtein­hab­erin autorisiert ist, bezo­gen habe oder einen Daten­träger uner­laubt vervielfältigt zu habe.

Manip­u­la­tion?

Durch die Manip­u­la­tion des für ALPHACAM genutzten Lizen­zierungssys­tems CLS habe der Abgemah­nte den vollen Funk­tion­sum­fang von ALPHACAM ohne Berech­ti­gung freigeschal­tet, so GKS Recht­san­wälte weit­er. Let­ztlich sei es dem Abgemah­n­ten dadurch möglich gewe­sen, die ALPHA­CAM-Soft­ware so zu nutzen, als habe eine gültige Vol­l­lizenz bestanden.

In der Abmah­nung wird ein Stre­itwert in Höhe von 20.000,00€ angesetzt.

Die Vorge­hensweise hin­sichtlich der gel­tend gemacht­en Kosten­forderung hängt jedoch weit­er­hin von der Frage ab, ob der vorge­wor­fene Ver­stoß zutrifft. Die Beant­wor­tung dieser Frage hängt von der jew­eili­gen Fal­lkon­stel­la­tion ab.

Strafrecht?

In dem mir vor­liegen­den Fall ging der Abmah­nung ein Strafver­fahren voraus. Gem. § 106 ff. UrhG kann die uner­laubte Ver­w­er­tung urhe­ber­rechtlich geschützter Werke strafrechtliche ver­fol­gt werden.

Ratschlag:

Wir rat­en dazu frühzeit­ig einen fachkundi­gen Anwalt einzuschal­ten. Präven­tives Han­deln ist in solchen Fällen häu­fig die richtige Strate­gie. So sollte im Fall ein­er tat­säch­lichen Rechtsver­let­zung bere­its bei Ken­nt­nis eines Strafver­fahrens über die Abgabe ein­er vor­beu­gen­den Unter­las­sungserk­lärung nachgedacht wer­den, um die Gel­tend­machung per Abmah­nung und entsprechende Abmahnkosten zu ver­hin­dern. Wen­ngle­ich ein möglich­er Schadenser­satzanspruch der Gegen­seite hier­durch nicht aus­geschlossen wer­den kann, so verbessert es die Aus­gangspo­si­tion für anschließende Ver­gle­ichsver­hand­lun­gen deut­lich. Auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu unterze­ich­nen. Lassen Sie sich von einem fachkundi­gen Recht­san­walt berat­en, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann.

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Bewahren Sie die Ruhe!

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Tags: AbmahnungALPHACAMGKS Rechtsanwältestrafbewehrte UnterlassungserklärungVero Software GmbH
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