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Mehrfache Abmahnungen Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Acario UG

Mehrfache Abmahnungen Rechtsanwalt Sandhage im Auftrag der Acario UG

8. April 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Acario UG Registrierung Verpackungsregister LUCID

In dieser Woche erre­icht­en mich mehrfach Anfra­gen zu Abmah­nun­gen der Acario UG.

Ich hat­te hierüber bere­its berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/aktuelle-abmahnung-rechtsanwalt-sandhage-im-auftrag-der-acario-ug-abmahnung-kw-0921_186377.html

Auch in den aktuellen Abmah­nun­gen wird gegenüber Online­händlern der Vor­wurf der fehlen­den Reg­istrierung im Ver­pack­ungsreg­is­ter (LUCID) und ein Ver­stoß gegen § 9 Abs. 4 Ver­packG erhoben.

Wer sys­tem­beteili­gungspflichtige Ver­pack­un­gen in Deutsch­land in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstin­verkehrbringer), muss bei der Zen­tralen Stelle Ver­pack­ungsreg­is­ter (ZSVR) im Ver­pack­ungsreg­is­ter LUCID reg­istri­ert sein. Jegliche Ver­pack­un­gen, die verkauft wird, müssen lizen­ziert wer­den. Also alles Ver­pack­ungs­ma­te­r­i­al, was beim End­kun­den ankommt. Hierunter fall­en auch Briefum­schläge. Im Fall der Zweitver­w­er­tung durch gebrauchte Ver­pack­un­gen ist hinge­gen keine Reg­istrierung erforder­lich. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, emp­fiehlt es sich, in „LUCID“ zu über­prüfen, ob die Lizen­zierung für diese Ver­pack­ung bei einem dualen Sys­tem bere­its erfol­gt ist. Eine weit­ere Aus­nahme wäre gegeben, wenn Sie Ihre Waren auss­chließlich per Drop­ship­ping versenden würden.

Hier kön­nen Sie sich reg­istri­eren: https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil‑1

Forderun­gen:

  • Nach­weis der Reg­istrierungsnum­mer bzw. Nach­hol­ung der Registrierung
  • Kosten­er­stat­tung für die Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unter­las­sungserk­lärung wird nicht gefordert. Die Abgabe ein­er solchen straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird für den Fall eines fort­ge­set­zten Ver­stoßes gegen § 9 Abs. 4 Ver­packG aber bere­its angekündigt

Rechtsmißbrauch?

Aus mein­er Sicht sind die Abmah­nun­gen als rechtsmißbräuch­lich gemäß § 8c UWG anzuse­hen. Die Anzahl der im Umlauf befind­lichen Abmah­nun­gen der Acario UG ste­hen in keinem Ver­hält­nis zur eige­nen Geschäft­stätigkeit. Han­deln Sie also nicht vor­eilig, son­dern lassen sich fachan­waltlich über die jet­zt notwendi­gen Schritte beraten.

AGB CHECK- ABSICHERUNG ONLINESHOPS (eBay, Ama­zon, etsy)

Grun­dregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Gegner
  • Leis­ten Sie keine Unter­schriften und/ oder Zahlungen

Kosten­lose Erstein­schätzung der Abmah­nung! Übersenden Sie hierzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Erstein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Exper­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kosten­lose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ihnen zurück.

Hier find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

 

 

Tags: AbmahnungAcario UGFehlende Registrierung im VerpackungsregisterLUCIDRechtsanwalt Gereon SandhageSandhageVerpackungsgesetz
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