Ich vertrete aktuell eine Mandantin gegen eine Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. vom 22.04.2021.
Meiner Partei wird vorgeworfen, dass sie ihre KFZ- Angebote unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt habe, tatsächlich aber aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sei. Demzufolge habe sie als Anbieterin der ermittelten Kraftfahrzeuge, die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt.
Vorsicht!
Bei eBay Kleinanzeigen geschaltete Annoncen werden auch bei mobile.de angezeigt. Die beiden Plattformen kooperieren.
Privat oder Gewerbliches Handeln?
Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, hängt von der Antwort auf die Kernfrage ab, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt. Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Es ist wichtig, dass das angebotene Fahrzeug auch auf den Anbieter tatsächlich zugelassen ist bzw. war. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte (z.B. Familienmitglieder) angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten.
Forderung:
- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Abmahnkosten (pauschalisierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.
ACHTUNG- Vertragsstrafe!
In vielen Fällen ist die 1. Abmahnung leider nur der Anfang vom Ende… Denn vielen Abgemahnten ist die Tragweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bewusst. Aufgrund dieser Tatsache kommt es immer wieder zu Vertragsstrafen, die wegen Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen gefordert werden.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema ausführlich.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Bewahren Sie die Ruhe!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
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