Einer meiner Mandanten hat eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg im Auftrage des 1.FC Union Berlin e.V. erhalten.
In der Abmahnung vom 27.04.2021 wird die Verwendung des Zeichens „1. FC Union Berlin“ sowie die Wort- Bildmarke „EISERN UNION!“ innerhalb eines Internetangebotes auf der Plattform eBay gerügt. Mein Mandant hat über einen privaten eBay Account einen Fanaufkleber angeboten, den er zuvor als Sammler privat erworben hatte.
Die Abmahnerin ist Rechteinhaberin der Wortmarke „1. FC Union Berlin“, eingetragen Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010056771. Die Wort- Bildmarke ist unter der Registernummer 39841357 geschützt.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz (Höhe noch offen)
- Auskunft
- Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70€
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.
Aussichten:
Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen. Beispielsweise muss eine markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Hier gilt es die Prüfung anzusetzen. Nicht jede Abmahnung hält dieser Prüfung stand.
Handeln Sie wirklich im geschäftlichen Verkehr?
Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
Nicht aus den Augen sollte bei der Prüfung die Frage der tatsächlichen markenmäßigen Nutzung verloren werden. Die geschützten Markenzeichen müssen hierzu auch als Herkunftshinweis aufgefasst werden. Dies ist in vielen Fällen nicht so eindeutig, wie es gerne in derartigen Abmahnungen beschrieben wird. Insbesondere ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen. Im konkreten Einzelfall kann beispielsweise auch eine zulässige Nutzung als dekoratives Element oder als rein beschreibende Angabe vorliegen.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie mich gerne unter info@dregeriplegal.de. Aus meiner mehr als 10-jährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Mit der Erfahrung aus mehreren hunderten verteidigten Abmahnungen finde ich auch für Sie den juristisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lösung Ihrer Angelegenheit.
Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Ruhe bewahren!
- Keine Kurzschlusshandlungen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt konsultieren
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
Mein Angebot:
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