In einer weiteren mir vorliegenden Abmahnung der BluePort Legal im Auftrage der HSV Fussball AG wird der altbekannte Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erläutert.
In der Abmahnung wird die Verwendung des Begriffes „HSV“ moniert. Zudem habe man ermittelt, dass auch das bekannte HSV Logo für Bekleidungsstücke verwendet worden sein soll. Meiner Mandantin wird über die Plattform etsy eine Markenrechtsverletzung im Rahmen von Textilartikeln vorgeworfen. Der Begriff HSV wurde in der Artikelüberschrift und auf dem Produkt verwendet.
Der Begriff HSV ist als Wortmarke unter der Registernummer 30613597 beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen.
Gleiches gilt für das Zeichen „Hamburger SV” (Nr. 302020237465). Die bekannte Raute- das HSV Vereinslogo- ist unter der Nummer
und 30613598 registriert. Ohne Lizensierung und Zustimmung des Markeninhabers handelt es sich um eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.682,70€
ACHTUNG!
In der Abmahnung wird auch ein Schadensersatz geltend gemacht, der noch zu beziffern ist. Hierzu wird zur Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn aufgefordert. Erteilen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe die Auskunft!
Privatverkauf?
Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
In den letzten Jahren hat sich herauskristallisiert, dass viele Abmahnungen nicht begründet sind. Zum einen wird fälschlicherweise häufig rein privates Handeln als ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausgelegt. Zum anderen kommt in einigen Fällen auch der Ausnahmetatbestand des § 24 MarkenG zum Tragen. Sofern es sich um Produkte handelt, die die BVB Merchandising GmbH bereits in den Verkehr gebracht hat, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Aus meiner mehr als 10-jährigen Erfahrung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Mit der Erfahrung aus mehreren hunderten verteidigten Abmahnungen finde ich auch für Sie den juristisch und wirtschaftlich besten Weg zur Lösung Ihrer Angelegenheit.
Schaffen Sie Waffengleichheit! Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Gehen Sie kein Risiko ein und lassen sich ebenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Ruhe bewahren!
- Keine Kurzschlusshandlungen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung notieren und beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt konsultieren
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
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